Studentische Hilfskräfte (SHK)
Bitte reichen Sie den Antrag auf studentische Hilfskraft/Tutor*in vollständig mindestens vier Wochen vor dem Vertragsbeginn bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin in der FB-Verwaltung ein. Bitte beachten Sie, dass Verträge nur über ganze Monate geschlossen werden können. Die max. Stundenzahl beträgt 74 Stunden pro Monat. Bis max. 40 Std im Monat gelten SHK als geringfügig beschäftigt.
Den Antrag können Sie hier herunterladen
Folgende Anlagen werden benötigt:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Lohnsteuerbescheinigung für den Vertragszeitraum
- Kopie Krankenversicherungskarte/-Vertrag
- Sozialversicherungserklärungen-immer
- Teilnahmebescheinigung Tutorenschulung (bei Tutorenverträgen immer erforderlich)
Die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages erfolgt nach Aufforderung der zuständigen Sachbearbeiterin aus der FB-Verwaltung. Die Arbeitsaufnahme darf erst bei Vertragsbeginn erfolgen, sofern unterschrieben wurde.
Ohne rechtzeitige Vertragsunterzeichnung durch die Hilfskraft ist keine Arbeitsaufnahme möglich. Die jeweilige Vorgesetzten werden per E-Mail durch die Sachbearbeiterinnen in der FB-Verwaltung informiert.
Bitte reichen Sie die Stundenzettel der SHK bei der zuständigen Verwaltungsmitarbeiterin ein.