Frauenförderung

Konferenzförderung für Wissenschaftlerinnen

Im Rahmen der Konferenzförderung soll die Forschung von fortgeschrittenen Studentinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Stipendiatinnen an unserem Fachbereich gezielt gefördert werden.

Wissenschaftlerinnen des Fachbereichs 7 können für Konferenzreisen, Netzwerktreffen oder Weiterbildungsreisen einen Antrag auf Übernahme oder finanzielle Unterstützung für die Teilnahmegebühren und/oder Reisekosten stellen.

 

Beratung, Anfragen und Anträge

Anträge bitte an: 

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Stellt uns zudem auch gerne eure Fragen zur Förderung oder weiterer Unterstützung.

Beantragung

Es können Teilnahmegebühren und/oder (Teil-)Reisekosten für Konferenzreisen, Netzwerktreffen oder Weiterbildungsreisen übernommen oder finanziell unterstützt werden.  

 

Es können fortgeschrittene Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Stipendiatinnen des Fachbereichs die Förderung erhalten. Pro Jahr kann eine Wissenschaftlerin am Fachbereich 7 einen Antrag stellen. Als Ausnahme davon gilt: Falls ein zum 01.04. eines Jahres gestellter Antrag nicht bewilligt werden konnte, kann dieser zum 01.10. des selben Jahres noch einmal gestellt werden.

Es können sich mehrere Wissenschaftlerinnen aus einer Arbeitsgruppe zu einem Stichtag auf die Förderung bewerben. Nur falls die Summe der Anträge die Mittel der Frauenvertretung übersteigen, wird zunächst pro Arbeitsgruppe ein Antrag bewilligt.

Die maximale Bewilligungssumme pro Antrag beträgt 500 Euro. Ob für einen Antrag die maximale Bewilligungssumme übernommen werden kann, entscheidet die Frauenvertretung je nach Anzahl der eingegangenen Anträge zu einem Stichtag sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel. 

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein formloser Antrag gestellt werden. Dieser beinhaltet:

  • Vorblatt Konferenzförderung für Wissenschaftlerinnen
  • Formloses Anschreiben. Das Anschreiben sollte an die Frauenvertretung adressiert werden und eine kurze Beschreibung zum Forschungsvorhaben, Stand der Forschung und Relevanz der geplanten Reise (z.B. im Hinblick auf die eigene Forschung, Netzwerkeffekte, mögliche frauenspezifische Zielsetzungen) beinhalten. 
  • Aufführung der vor Antragstellung geprüften Finanzierungsmöglichkeiten
  • Nachweis der Teilnahme (z.B. Teilnahme- oder Buchungsbestätigung)
  • Kopie der Reisekostenabrechnung (sofern bereits vorhanden) oder Buchung der tatsächlichen Kosten 

Es ist keine aktive Teilnahme an der Konferenz in Form eines wissenschaftlichen Beitrags (z.B. Präsentation) erforderlich, jedoch sollte die Relevanz der Teilnahme aus den Antragsunterlagen ausdrücklich hervorgehen. Antragstellerinnen mit aktiver Teilnahme werden bei der Förderung vorrangig berücksichtigt.  

Anträge bitte an: fraufb7protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de 

Die Anträge werden ganzjährig angenommen. Stichtage für die Bewerbungsrunden sind der 01.04. und der 01.10. eines Jahres. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Frauenvertretung zeitnah, jedoch innerhalb von maximal sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag. 

Beispiel Szenarien

Beispiel Szenario 1:

Die AG-Leitung übernimmt das volle Ausfallrisiko für die Kosten der Konferenzreise

Du hast an einer Konferenz teilgenommen oder planst eine Konferenzreise. Du hast zuvor mit deiner AG-Leitung abgestimmt, dass die AG das Ausfallrisiko trägt, sollte die Finanzierung durch die Förderung der Frauenvertretung nicht möglich sein. Die Förderungssumme entscheidet sich abhängig von den verfügbaren Mitteln der Frauenvertretung sowie abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die maximale Förderungssumme sind jedoch 500 Euro pro Antrag.

Beispiel Szenario 2:

Die AG-Leitung übernimmt NICHT das volle Ausfallrisiko und Teilkosten der Konferenzreise werden privat verauslagt

Du hast an einer Konferenz teilgenommen oder planst eine Konferenzreise. Du hast zuvor mit deiner AG-Leitung abgestimmt, dass nicht ausreichend Mittel für diese Konferenzreise zur Verfügung stehen. Das heißt, dass du das Ausfallrisiko für privat verauslagte Teilkosten (z.B. Teilnahmegebühr) selbst trägst, falls dein Antrag durch die Frauenvertretung nicht gefördert werden kann. Die Förderungssumme entscheidet sich abhängig von den verfügbaren Mitteln der Frauenvertretung sowie abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die maximale Förderungssumme sind jedoch 500 Euro pro Antrag.

Falls wir deinen Antrag auf Konferenzförderung genehmigen, kannst du die privat verauslagten Teilkosten in Höhe der Förderungssumme mit deiner Reisekostenabrechnung einreichen. Falls dieser Fall auf dich zutrifft, melde dich bitte bei uns, bevor du deine Reisekostenabrechnung erstellst.

Weitere Förderung und Beratung

Informationen bzgl. Projektverlängerungen bei familienbedingter Unterbrechung gibt es hier.

Zusätzlich beraten wir über weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Insbesondere im Rahmen der Covid-19 bedingten Entwicklungen wurden Forschungsvorhaben erschwert. Kontaktiere uns gerne bezüglich deiner individuellen Situation und Anfrage. 

 

 

Aktualisiert von: Fraufb7