Detailansicht

Zivilklausel bleibt erhalten

Der Akademische Senat (AS) hat sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2012 für den Erhalt der Zivilklausel der Universität Bremen ausgesprochen. Damit steht das Uni-Parlament weiterhin zu den Grundsätzen seines Beschlusses vom 14. Mai 1986. Er besagt, dass die Universität jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung beziehungsweise Zielsetzung ablehnt. Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungsforschung dienen könnten, sind öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zurückzuweisen. Zudem steht der AS zu seinem Beschluss vom 26. Juni 1991: Die Verpflichtung der Universität Bremen zur zivilen Forschung. Der AS dazu: „Die Universität ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil ihrer Leitziele.“

Der Beschluss des AS im Wortlaut:

"Der Akademische Senat steht weiterhin zu den Grundsätzen des Beschlusses Nr. 5113 (X/24. Sitzung v. 14. Mai 1986, insbesondere zur Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung: Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungsforschung dienen könnten, sind öffentlich zu diskutieren und sind ggfls. zurückzuweisen)  und des Beschlusses Nr. 5757 (XIII/6. Sitzung vom 26.06.1991; Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung). Der Akademische Senat stellt fest: Die Universität Bremen ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil der Leitziele der Universität."


Heute morgen in der Glashalle: Studierende demonstrieren für den Erhalt der Zivilklausel.
Aktualisiert von: VfH e.V.