Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Entgelte und Datenschutz

Entgelte

Hochschulsport ist "Sport für alle". Teilnehmen können daher

  • Studierende der Universität Bremen,
  • Studierende der Hochschule Bremen und der Hochschule für Künste Bremen,
  • Studierende anderer Universitäten und Hochschulen,
  • Mitarbeitende der Universität Bremen, der Hochschulen in Bremen und des Technologieparks Uni Bremen sowie
  • Bürgerinnen und Bürger Bremens und der umliegenden Gemeinden.

Erhebung von Entgelten

Für die Teilnahme am Hochschulsport ist pro Semester die Entrichtung eines Entgelts erforderlich. die Entgelte sind im jeweiligen Programm des Hochschulsports auf dessen Internetseite ausgewiesen. Bei der Höhe des Entgelts wird unterschieden zwischen Studierenden der Universität Bremen, Externen und Personen mit Beitragsermäßigung.

Eine Beitragsermäßigung wird bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt für:

  • Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis, wobei sich bei Kinderkursen der Beitrag nach dem Status der Eltern richtet.
  • Studierende anderer Universitäten und Hochschulen,
  • Menschen mit Behinderung und
  • Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen.

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes, wenn Kurstermine aufgrund von Krankheit, Witterungsverhältnissen, gesetzlichen Feiertagen oder Sonderveranstaltungen der Universität ausfallen.

Rücktritt

Ein Rücktritt vom Kurs ist vor Kursbeginn und innerhalb der ersten Kurswoche möglich. Bei Kursen, die außerhalb des normalen Kurszeitraumes stattfinden (z.B. Workshops oder Surfen) ist ein Rücktritt nur bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich.

Erfolgt ein Rücktritt zu einem späteren als den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten wird das Entgelt für den bereits laufenden Kurs in voller Höhe fällig. In Härtefällen kann das Entgelt auf Antrag innerhalb einer angemessenen Frist ganz oder teilweise erstattet werden. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen.

  • Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Kontrollen durchführen. Ohne gültige Teilnahmebescheinigung ist ein Kursbesuch nicht möglich! Die Kursleitenden haben Listen der Teilnehmer*innen und führen Kontrollen durch. Wer nicht auf der Liste steht, darf am Kurs nicht teilnehmen.
  • Aus Kostengründen werden Kurse nur dann durchgeführt, wenn die Zahl der Teilnehmer*innen von in der Regel 12 Personen nicht unterschritten wird.
  • An gesetzlichen Feiertagen und bei Sonderveranstaltungen (siehe dann die aktuellen Ankündigungen) fallen die Kurse des Hochschulsports aus. Eine anteilige finanzielle Erstattung ausgefallener Kursstunden ist nicht möglich.

 

Hier könnt ihr die gesamte Entgeltordnung für den Hochschulsport der Universität Bremen lesen.

 

Datenschutz

Ab der Anmeldung zum Sommersemester 2025 gilt folgendes:

Wir verarbeiten eure personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nachfolgend findet ihr alle erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Anmeldung für die Kursteilnahme am Hochschulsport der Universität Bremen.

Download Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

 

 

Bitte beachtet auch unsere Hinweise zur Versicherung.