Die Bewerbung
Wir freuen uns über deutsche wie internationale Bewerber:innen mit BA Abschlüssen in Ethnologie, Kulturwissenschaften, Religionswissenschaft, Sprach- und Literaturwissenschaft, Philosophie, Kunstwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder verwandte Fächer. Sie können sich jährlich bis zum 15. Juni mit allen notwendigen Unterlagenonline bewerben. Eine wichtige Rolle spielt neben den Zeugnissen und Sprachnachweisen auch das Motivationsschreiben. Hier sollten Sie Ihre Beweggründe ausführen, warum Sie unser Studienprogramm wählen. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester, Mitte Oktober.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenbank Studium.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Kontaktpersonen, die Sie unter „Studienberatung“ finden.
Das ONLINE–Bewerbungsverfahren
für deutsche UND internationale* Bewerber:innen:
Für alle fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge der Universität Bremen ist eine Onlinebewerbung erforderlich!
Der reguläre Bewerbungsschluss für die Zulassung im Wintersemester ist jeweils der 15. Juni des gleichen Jahres.
Alle wichtigen Regularien für die Bewerbung im MATS finden Sie in der so genannten Aufnahmeordnung:
- Ihr persönliches Motivationsschreiben sollte 2 DINA4 Seiten nicht überschreiten.
- Die vorzuweisenden 130 CP aus dem vorgängigen BA-Studium werden über die Ausdrucke der Prüfungsämter der vorigen Universität nachgewiesen.
- Die vorläufige BA-Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Noten des Haupt- und des Nebenfaches.
- Nachweise zur Sprachkompetenz: Nach Aufnahmeordnung des Masterstudiengangs Transkulturelle Studien vom 3. Juli 2024 § 1 b und c:
b. Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.
c. Deutschkenntnisse, die die für die Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gemäß der „Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntniss an der Universität Bremen“ vom 25. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Einreichung von Unterlagen
Bitte denken Sie daran, dass Sie frühzeitig alle Nachweise zusammentragen. Nachweise können allerspätestens bis zum 30. Oktober eingereicht werden. Sollten Sie gerade dabei sein, Ihre BA-Arbeit fertig zu schreiben, sollten Sie jetzt schon das Gespräch mit ihren Gutachter:innen suchen, um sicherzustellen, dass Sie ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten und einreichen können.
Üblicherweise dienen Schulzeugnisse als Nachweise für Ihre Sprachkenntnisse. Sollte das Niveau Ihrer Sprachkenntnisse im Abschlusszeugnis nicht eindeutig benannt sein, reichen Sie dem Studierensekretariat stattdessen Belege (z.B. Jahrgangszeugnisse) ein, die zeigen wie lange sie die jeweilige Sprache studiert haben. Auch Sprachnachweise von anderen Instituten oder vom Sprachenzentrum (SZHB) der Uni Bremen können als Nachweis dienen. Wichtig ist dabei jedoch, dass diese Prüfungsnachweise sind und nicht lediglich Anwesenheitsnachweise oder Leistungsnachweise.
Informationen für internationale Studieninteressierte
Für internationale Studieninteressierte gelten die gleichen Bewerbungsbedingungen. Allerdings müssen Sie für ein Studium an der Universität Bremen folgende Deutschkenntnisse nachweisen: Beim TestDaF sollten Sie mindestens 16 Punkte erreichen. Weitere Informationen zum TestDaF können Sie auf der Homepage www.testdaf.de bekommen. Ebenfalls bietet das Goethe-Institut Bremen entsprechende Deutschkurse an.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat (SfS) oder die MATS-Studienberatung.
MATS auf einen Blick:
Flyer für Studienbewerber*innen ( inkl.English: First Information for applicants)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!