Die Rentenreform ist beschlossen und bringt Veränderungen bei der Rente mit 63 für langjährig Versicherte, der Rente wegen Erwerbsminderung und bei der "Mütter-Rente". Ausführliche Informationen gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Eine Kurzfassung in tabellarischer Form haben wir von der Arbeitnehmerkammer erhalten.