Schwerbehindertenvertretung

Willkommen bei der Schwerbehindertenvertretung

Wir vertreten die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung sowie der ihnen Gleichgestellten und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.

Wir werden tätig in allen Fragen, die Behinderte im einzelnen oder als Gruppe betreffen und sorgen dafür, dass die besonderen Belange der Schwerbehinderten ausreichende und sachgerechte Berücksichtigung finden. Dabei brauchen wir keinen Auftrag, sondern können von uns aus tätig werden und die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Universität suchen oder wenn nötig sogar einfordern.

Gesetzliche Grundlage :  SGB IX

Infos für Studierende: mehr

Schwerbehinderte Bewerber*innen und das Personalauswahlverfahren: mehr

 

Verschwiegenheit

Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es für die Schwerbehindertenvertretung in den Fällen, in denen der Betroffene der Offenbarung zugestimmt hat oder in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat und den Stufenvertetungen, da hier ein gemeinschaftliches Verschwiegenheitsgebot besteht. Darüber hinaus besteht eine Offenbarungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern, wenn es im Rahmen der Aufgabenerfüllung im Einzelfall notwendig ist, gemäß: § 179 Abs. 7 SGB IX.

Vertrauensfrau

Kirstin Hoppe

Tel.: 0421/218-60080

E-Mail sbvprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Gebäude GW2, Raum A 4750

Stellvertreterin

Martina Stickan

FB 02

Tel.: 0421/218-63401

E-Mail: stickanprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Stellvertreter

René Dannenberg

Dez 3

Tel.: 0421/218-60544

E-Mail: dannenbergprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

So finden Sie uns:

Lageplan Uni

 

Definition

Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können, § 2 (1) SGB IX.

Schwerbehinderung

Menschen sind im Sinne des Teil 3, SGB XI schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB XI haben,§ 2 (2) SGB IX.

Um einen GdB zu erhalten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Versorgungsamt. Formular: Erstantrag. Formular: Neufeststellungsantrag.

 

Gleichstellung

Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können, § 2 (3) SGB IX.

Den Antrag für Gleichstellung können Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Das geht mündlich, telefonisch oder schriftlich. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen.

 

 

Interessante Links

Campus barrierefrei

AVIB (Amt für Versorgung und Integration Bremen)

BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen GbR)

Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

https://schwerbehinderung-vorteile.de Blog

 

 

 

 

 

Stadtführer barrierefreies Bremen

Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Webportal für Menschen mit Behinderungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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