Ziele
Gemäß dem Bremischem Hochschulgesetz (BremHG) und den Zielvereinbarungen des Wissenschaftsplans 2025, obliegt es der Leitung der Universität Bremen in Kooperation mit den Dekaninnen und Dekanen der zwölf Fachbereiche sich für die Gleichberechtigung der Geschlechter an der Universität Bremen einzusetzen. In der „Strategie 2018-2028“ hat die Leitung der Universität Bremen u.a. Geschlechtergerechtigkeit als Wert und Ziel des Handelns an der Universität Bremen beschrieben. Geschlechtergerechtigkeit soll als Querschnittsdimension auf konzeptioneller wie auf operativer Ebene verfolgt werden. Dazu wurde, im Jahr 1993, die Stabsstelle Referat 04 Chancengleichheit/Antidiskriminierung der Kanzlerin eingerichtet.
Gleichzeitig verfolgen die Zentrale Kommission für Frauenfragen (ZKFF) und die Zentrale Frauenbeauftragte der Universität Bremen seit Gründung der Universität Bremen im Jahr 1971 das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit und agieren somit im gleichen Politikfeld, aus einer gesetzlichen Rolle/Funktion heraus.