Forschungsschwerpunkt: Grundlagen des Rechts
Seit der Gründung des Fachbereichs bildet die Auseinandersetzung mit den philosophischen, soziologischen und historischen Bezügen des Rechts einen Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung in Bremen. Gerade zu Beginn standen dabei empirische Forschungen im Mittelpunkt, etwa von Johannes Feest zum Strafvollzug. Seitdem und bis heute hat sich der Fokus erweitert und wurde am Fachbereich ein breites Spektrum von rechtstheoretischen und rechtsphilosophischen Problemen untersucht.
Dazu gehörte aus dem Bereich der analytischen Rechtsphilosophie etwa die Frage, wie man den Begriff und die Existenzweise des Rechts verstehen sollte (vgl. Lorenz Kähler, Potentialism as a Position beyond Positivism and Natural Law Theory).
Diese Grundlagenforschung hat von Anfang an zahlreiche intra- und interdisziplinäre Anknüpfungspunkte erschlossen. In diesem Sinne gab es bei am Fachbereich durchgeführten Forschungsprojekten im Bereich Grundlagen des Rechts Schnittstellen zur Transnationalisierung des Rechts, aber auch zu Rechtspolitik und europäischer Einigung, die insbesondere in Kooperation mit dem Zentrum für Europäische Rechtspolitik beforscht wurden. Das Recht der Diversität, insbesondere das Gender Law, wurde und wird vor allem in Kooperation mit dem Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht untersucht.
Die Ergebnisse der Grundlagenforschung liefern nicht nur wertvolle Beiträge für die theoretische Diskussion, sondern werden zugleich für praktische Einzelfragen nutzbar gemacht. Sie fließen in die Lehre in verschiedenen Schwerpunktbereichen ein, im Zentrum stehen sie in dem Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts.