Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Staatsexamen: Im Ausland erbrachte Studienleistungen sind als Fremdsprachenschein Englisch, als Schlüsselqualifikation, als Grundlagenschein und ggf. als Teilleistung für die Großen Scheine grundsätzlich anerkennungsfähig, sofern der Prüfungsausschuss des Fachbereichs die Gleichwertigkeit bestätigt; außerdem können sie – auf Antrag beim JPA – auch die Meldefrist zum Freiversuch beeinflussen.
HLS Bachelor (LL.B.) Comparative and European Law: Die Anerkennung der Studienleistungen, die während der obligatorischen zwei Auslandssemester erbracht wurden, ist in der Prüfungsordnung geregelt. Zuständig sind Fabian Stindt (Fachvertreter des Studiengangs), Melanie Peters und Herr Wettwer (Prüfungsamt der Universität Oldenburg)
HLS Master (LL.M.)Transnational Law: Zuständig ist der Prüfungsausschuss der Universität Bremen für den LL.M. Transnational Law.