Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit

Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Diese Anträge können gestellt werden, wenn während der Schulzeit besondere Umstände dazu geführt haben, dass das Abitur schlechter als zu erwarten ausgefallen ist oder mit zeitlicher Verzögerung erlangt wurde.

Gründe dafür können beispielsweise sein:

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit während der letzten drei Jahre vor dem Erwerb der Hochschulreife (z.B. Krankenhausaufenthalte oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen),
  • ein Grad der Behinderung von 50 oder höher,
  • sonstige vergleichbare gesundheitliche Einschränkungen.

In dem formlosen Antrag muss dargestellt werden, wie die Beeinträchtigung dazu geführt hat, dass das Abitur schlechter ausgefallen ist, als es nach den früheren Leistungen zu erwarten gewesen wäre oder warum sich der Erwerb des Abiturs zeitlich verzögert hat.

Zum Nachweis muss ein Gutachten der Schule eingereicht werden. In diesem Gutachten soll nachvollziehbar dargelegt werden, wie sich die persönliche Situation auf die Schulleistungen ausgewirkt hat und welche konkrete Durchschnittsnote, bzw. wann das Abitur ohne beeinträchtigende Situation/Umstände erlangt worden wäre.

Da die Bewerbungsfrist an den Hochschulen in der Regel in den Schulferien endet, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig um das Schulgutachten.