Diskriminierung

Studierender hinter Glasscheibe

Diskriminierung bezeichnet eine abwertende, benachteiligende, ausgrenzende oder illegitime Ungleichbehandlung.

Für eine Einordnung als Diskriminierung ist es dabei nicht wichtig, ob diese absichtlich und mit einem Ziel erfolgt oder Ergebnis von nicht bewusst gemachten Einstellungen oder Haltungen ist. Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich, sondern laufen im Alltag oft subtil und für die Betroffenen nicht sofort erkennbar oder nachweisbar ab.

Ausgangspunkt jeder Diskriminierung kann eine Bewertung von Menschen anhand von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen sein.

Formen von Diskriminierung

Menschen werden zum Beispiel ausgegrenzt oder benachteiligt aufgrund

  • rassistischer Zuschreibungen,die sich auf ihr Aussehen, ihre (vermeintliche) Herkunft, ihren Namen, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre deutsche Sprachpraxis beziehen (Alltags-/Rassismus, Feindlichkeit gegenüber Migrant*innen/ Geflüchteten, ...),

  • ihrer (vermeintlichen) religiösen oder politischen Anschauungen (Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, politische Verfolgung, ...),

  •  ihres Geschlechts oder ihres Geschlechtsausdrucks bzw. Gender/ Genderperformance(Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Cissexismus, Feindlichkeit gegenüber Intersexuellen, ...),

  • ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer sexuellen Identität (Heterosexismus, Homophobie, Lesben- und Schwulenfeindlichkeit, ...),

  • von Behindertenfeindlichkeit (durch fehlende Barrierefreiheit, Nichtberücksichtigung oder Abwertung ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit oder ihres körperlichen Erscheinungsbildes, ...),

  • ihres Lebensalters(Altenfeindlichkeit, Abwertung und Ausgrenzung Jüngerer,...),

  • ihrer sozialen Klasse, ihres familiären oder eigenen Bildungshintergrundes, ihres Wohnortes, ihrer Sprache, ihres Status als Arbeitslose*r oder Bezieher*in von sozialen Bezügen (Klassismus, soziale Ausgrenzung, Sprachdiskriminierung, Abwertung und Feindlichkeit gegenüber Langzeitarbeitslosen, ...).

Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität

Häufig werden Menschen nicht nur aufgrund eines Merkmals, sondern aufgrund ihrer angenommenen Zugehörigkeit zu mehreren sozialen Gruppen diskriminiert.

Zum Beispiel:

  • Eine Schwarze Frau/ Woman of Color erlebt  im Arbeitsalltag Diskriminierungen aufgrund ihres Aussehens, ihrer (vermuteten) Migrationsgeschichte und aufgrund ihres Geschlechts.

  • Ein Student, der eine Sprachbehinderung hat und dessen Muttersprache Spanisch ist,  hat häufiger den Eindruck, dass er mit seinem Wissen und seinen Leistungen weniger ernst genommen wird als seine Mitstudent*innen.

Nicht immer ist für die Betroffenen erkennbar, auf welches Merkmal sich die Diskriminierung richtet. Unterschiedliche Diskriminierungsformen können sich überschneiden und verstärken und zu Mehrfachdiskriminierungen führen. Diskriminierungen aufgrund von mehreren Faktoren addieren sich nicht nur, sondern sie können auch zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen führen. Eine hierarchisierende Bewertung unterschiedlicher Diskriminierungsformen (X ist schlimmer als Y) lehnen wir ab.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Aussehens oder der Sprache, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt.

Außerdem enthält das AGG Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr bei Massengeschäften und privatrechtlichen Versicherungen.

Im AGG wird Diskriminierung definiert als:

  • unmittelbare (d.h. direkte) Benachteiligung,

  • mittelbare Benachteiligung (z.B. durch Vorschriften),

  • Belästigung (z.B. durch Schaffen eines feindlichen Umfeldes)

Diskriminierung bezeichnet eine abwertende, benachteiligende, ausgrenzende oder illegitime Ungleichbehandlung.

Für eine Einordnung als Diskriminierung ist es dabei nicht wichtig, ob diese absichtlich und mit einem Ziel erfolgt oder Ergebnis von nicht bewusst gemachten Einstellungen oder Haltungen ist. Diskriminierungen sind nicht immer offensichtlich, sondern laufen im Alltag oft subtil und für die Betroffenen nicht sofort erkennbar oder nachweisbar ab.

Ausgangspunkt jeder Diskriminierung kann eine Bewertung von Menschen anhand von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen sein.

Formen von Diskriminierung

Menschen werden zum Beispiel ausgegrenzt oder benachteiligt aufgrund

  • rassistischer Zuschreibungen, die sich auf ihr Aussehen, ihre (vermeintliche) Herkunft, ihren Namen, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre deutsche Sprachpraxis beziehen (Alltags-/Rassismus, Feindlichkeit gegenüber Migrant*innen/ Geflüchteten, ...),

  • ihrer (vermeintlichen) religiösen oder politischen Anschauungen (Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, politische Verfolgung, ...),

  •  ihres Geschlechts oder ihres Geschlechtsausdrucks bzw.Gender/ Genderperformance(Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Cissexismus, Feindlichkeit gegenüber Intersexuellen, ...),

  • ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer sexuellen Identität (Heterosexismus, Homophobie, Lesben- und Schwulenfeindlichkeit, ...),

  • von Behindertenfeindlichkeit (durch fehlende Barrierefreiheit, Nichtberücksichtigung oder Abwertung ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit oder ihres körperlichen Erscheinungsbildes, ...),

  • ihres Lebensalters (Altenfeindlichkeit, Abwertung und Ausgrenzung Jüngerer,...),

  • ihrer sozialen Klasse, ihres familiären oder eigenen Bildungshintergrundes, ihres Wohnortes, ihrer Sprache, ihres Status als Arbeitslose*r oder Bezieher*in von sozialen Bezügen (Klassismus, soziale Ausgrenzung, Sprachdiskriminierung, Abwertung und Feindlichkeit gegenüber Langzeitarbeitslosen, ...).

Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität

Häufig werden Menschen nicht nur aufgrund eines Merkmals, sondern aufgrund ihrer angenommenen Zugehörigkeit zu mehreren sozialen Gruppen diskriminiert.

Zum Beispiel:

  • Eine Schwarze Frau/ Woman of Color erlebt  im Arbeitsalltag Diskriminierungen aufgrund ihres Aussehens, ihrer (vermuteten) Migrationsgeschichte und aufgrund ihres Geschlechts.

  • Ein Student, der eine Sprachbehinderung hat und dessen Muttersprache Spanisch ist,  hat häufiger den Eindruck, dass er mit seinem Wissen und seinen Leistungen weniger ernst genommen wird als seine Mitstudent*innen.

Nicht immer ist für die Betroffenen erkennbar, auf welches Merkmal sich die Diskriminierung richtet. Unterschiedliche Diskriminierungsformen können sich überschneiden und verstärken und zu Mehrfachdiskriminierungen führen. Diskriminierungen aufgrund von mehreren Faktoren addieren sich nicht nur, sondern sie können auch zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen führen. Eine hierarchisierende Bewertung unterschiedlicher Diskriminierungsformen (X ist schlimmer als Y) lehnen wir ab.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Aussehens oder der Sprache, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt.

Außerdem enthält das AGG Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr bei Massengeschäften und privatrechtlichen Versicherungen.

Im AGG wird Diskriminierung definiert als:

  • unmittelbare (d.h. direkte) Benachteiligung,
  • mittelbare Benachteiligung (z.B. durch Vorschriften),
  • Belästigung (z.B. durch Schaffen eines feindlichen Umfeldes)