Ich brauche Büroausstattung...
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Ref. 02) und wir Betriebsärzte beraten Sie gerne zum Thema Büroergonomie. Wenn Sie sich vorher schlau machen möchten, empfehlen wir das Selbstlernprogramm „ERGO-T.I.M.E“ – wenn es weniger Lesestoff sein soll hilft auch dieser Selbstcheck unseres Stuhlherstellers Dauphin.
… einen speziellen Bürostuhl
Die Frage, welcher Stuhl der richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das aktuelle Standardmodell Dauphin Shape economy ist ein sehr guter Stuhl mit vielfältigen Einstellmöglichkeiten. Bei diesem Stuhl helfen wir auch gerne bei der individuellen Einstellung. Vielleicht gibt es diesen Stuhl schon in Ihrer Abteilung, so dass Sie unkompliziert Probesitzen können. Oder Sie fragen bei der Raumbewirtschaftung (Referat 08, Hr. Aepler), ob es ein Probeexemplar auf Lager gibt.
Allgemeine Hinweise zur Auswahl von Bürostühlen finden Sie in dieser Broschüre der VBG. Ein Bürostuhl sollte unbedingt vor der Bestellung zur Probe gesessen werden.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen einen speziellen Stuhl brauchen, stellt sich aber nicht nur die Frage „Welcher Stuhl?“ sondern auch „Wer zahlt ihn?“. Die Kosten für die „orthopädische Bürostühle“ werden nur beim Vorliegen von besonderen Gründen von der Rentenversicherung getragen (nach mindestens 15 Beitragsjahren). Bei Vorschäden durch einen Arbeitsunfall ist die Unfallkasse Bremen Kostenträger, ansonsten die Arbeitsagentur oder bei Schwerbehinderung das Integrationsamt.
Der Antrag bei der Rentenversicherung besteht aus Grundantrag G0100 und Leistungsantrag G0133. Informationen dazu finden Sie unter G0103, G0132
Lassen Sie von ihrem Orthopäden den Befundbericht zum Antrag ausfüllen (leider gibt es für die einzelnen Bereich der DRV noch kein einheitliches Formular, siehe hier)
Die verlinkten Antragsformulare sind vorausgefüllt, bitte prüfen Sie trotzdem die "Kreuzchen". Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden – oder nach Ausdrucken handschriftlich. Dann schicken Sie sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag für den Stuhl per Post an die Rentenversicherung. Der Stuhl darf erst nach Kostenzusage bestellt werden, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Tipp: Nehmen Sie sich bei einem neuen Stuhl ausreichend Zeit, um mit der Anleitung alle Einstellmöglichkeiten auszuprobieren.
Übrigens: wenn Ihr Stuhl kaputt ist, muss er repariert oder ersetzt werden. Dafür brauchen Sie natürlich keinen Betriebsarzt.
… eine Sitz-Steh-Schreibtisch
Wenn Sie aus medizinischen Gründen einen Sitz-Steh-Tisch, in der Regel als elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch, brauchen, stellt sich die Frage, wer ihn zahlt. Aus den gesetzlichen und unfallversicherungsrechtlichen Regelungen lässt sich leider keine Verpflichtung zur Kostenübernahme für Ihren Arbeitgeber ableiten. Die Kosten können beim Vorliegen von ausreichenden Gründen (nach mindestens 15 Beitragsjahren) von der Rentenversicherung getragen. Bei Vorschäden durch einen Arbeitsunfall ist die Unfallkasse Bremen Kostenträger, ansonsten die Arbeitsagentur oder bei Schwerbehinderung das Integrationsamt.
Bitte beachten Sie dazu die Verfahrensbeschreibung der Universität Bremen auf der Webseite des BGMs.
Übrigens: nach den Normen für Büromöbel muss auch ein normaler Schreibtisch eine gewisse Höhenverstellung zur Anpassung an Ihre Körpergröße im Sitzen bieten. Die Optimierung der vorhandenen Büroeinrichtung ist immer einen Versuch wert. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Ref. 02 und wir Betriebsärzte beraten Sie gerne zum Thema Büroergonomie.
... eine ergonomische Maus oder Tastatur
Ungeeignete Mäuse oder Tastaturen können Hand-Arm-Beschwerden auslösen - und bei bestehenden Problemen können geeignete Eingabegeräte zur Besserung beitragen und das Wiederauftreten verhindern. Leider gibt es keine Lösung, die für alle paßt.
Eine Auswahl an ergonomischen Eingabegeräten die Sie testweise ausleihen können gibt es beim Referat02. Die Beschaffung erfolgt dann über Dezernat 5. Bei weiterem Beratungsbedarf hilft der Betriebsarzt gerne.
Bei anerkannter Schwerbehinderung mit besonderen Anforderungen kann der technische Dienst des Integrationsamts zusätzlich eingeschaltet werden.
... einen größeren Monitor / Doppelmonitor
Die Monitorgröße und -anzahl richtet sich nach den Arbeitsaufgaben und kann in der Regel nicht medizinisch begründet werden. Bitte besprechen Sie diesbezügliche Wünsche mit Ihrer/m Vorgesetzen.
Die Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Referats 02 unterstützen Sie aber bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Anträge bei...
- Deutsche Rentenversicherung (i.d.R. erst nach 15 Beitragsjahren)
- Arbeitsagentur
- Integrationsamt Bremen (nur bei anerkannter Schwerbehinderung)
- Unfallkasse Bremen (nur nach anerkanntem Arbeitsunfall/Wegeunfall/Berufskrankheit
Termine für Vorsorgen/Untersuchungen
Sekretariat
Referat 02
Telefon: +49-421-218-60234