Ich brauche eine Brille

… eine Brille am Computer (Bildschirmarbeitsplatzbrille)

Bei Sehproblemen (und natürlich auch bei anderen gesundheitlichen Beschwerden) bei der Bildschirmarbeit können Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit – G37“ in Anspruch nehmen. Wir untersuchen dabei Ihre Augen und beraten Sie umfassend um den Bildschirmarbeitsplatz. Bitte melden Sie sich dazu über das Sekretariat von Referat 09, Frau Steinhaus, Tel. 60234, AMD-Termineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de an.

Die Kosten für eine normale Brille (Fernbrille oder Gleitsichtbrille) werden nicht vom Arbeitgeber erstattet. Das gilt auch für Lesebrillen (Lesebrillen gleichen unabhängig von der Bildschirmarbeit die natürliche Alterssichtigkeit aus). Wenn es trotz Fernbrille und Lesebrille Sehprobleme am Bildschirm gibt – oder Sie als Träger eine Gleitsichtbrille am Bildschirm schlecht zurechtkommen, könnte ein Grund für eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille vorliegen. Die Notwendigkeit muss attestiert werden – entweder von uns im Rahmen der erwähnten Vorsorge, oder vom Augenarzt. Hinweise zum Ablauf und die Formulare für den Antrag finden Sie im internen Bereich von Dezernat 2.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen begrenzt ist (gemäß Rundschreiben Nr. 20/2006, Senator für Finanzen) – größenordnungsmäßig sind das für eine Komplettbrille mit Einfachentspiegelung bei Einstärkengläsern 45€ und bei Gleitsichtgläsern 150€. Der genaue Erstattungsbetrag ist abhängig von der Brillenstärke und kann vorab von Dezernat 2 berechnet werden.


... eine Schutzbrille

Schutzbrille mit Stärke (Korrektionsschutzbrille)

Schutzbrillen sind ein wichtiger Schutz für Ihr Augenlicht. In schutzbrillenpflichtigen Bereichen sind normale Brillen aus vielen Gründen (etwa mechanisch ungeeignetes Glas, zu kleines Glas, fehlender Seitenschutz, zu große Spaltmaße) kein angemessener Schutz und darum alleine nicht zulässig. Daher brauchen Sie als Brillenträger zusätzlich eine Schutzbrille als Überbrille. Das kann insbesondere bei längeren Tragezeiten unbequem sein. Eine Schutzbrille mit Ihrer Brillenstärke ist die beste Lösung. Leider gibt es für solche „Korrektionsschutzbrillen“ noch kein zentrales Beschaffungsverfahren – bitte sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an. Nach aktueller Rechtslage kann auch ein Eigenanteil an den Gläsern fällig werden. Korrektionsschutzbrillen sind keine Leistung der Rentenversicherung.

Schutzbrille mit Leseteil wegen Alterssichtigkeit

Im Rahmen der normalen Alterssichtigkeit kann auch in schutzbrillenpflichtigen Bereichen wie im Labor oder in der Werkstatt der Umgang mit Kleingedrucktem schwierig werden. Als Lösung gibt es Schutzbrillen mit eingebautem kleinen Leseteil (etwa 3M BX Readers, Jackson V60 Nemesis Rx, Pyramex V2 Readers – preislich ähnlich um 15€) – oder Schutzbrillen, die komplett als Lesebrille gefertigt sind (etwa CONSTRUCTOR Full Lens Reading Safety Glasses). Letztere bieten in komplettes Blickfeld, eigenen sich dann aber nicht mehr ausserhalb der Werkstatt. Die Stärke wählen Sie entsprechend der Stärke Ihrer Lesebrille aus. Diese Brillen können nicht im Zentrallager abgeholt werden, sondern müssen individuell bestellt werden. Bitte sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an.

Termine für Vorsorgen/Untersuchungen

Sekretariat

Referat 02

Telefon: +49-421-218-60234

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