Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
um für den Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making)" zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen gemäß der Aufnahmeordnung vom 25. Februar 2015 zu erfüllen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten (nach dem ECTS)
oder
eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 (3a) BremHG sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder -absolventen besetzt wird, - eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren,
- ggf. Deutschkenntnisse gemäß der Vorgaben der Universität Bremen,
- Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 (des GeR) entsprechen,
- Vorlage eines Portfolios, in dem einschlägige in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt und auf das angestrebte Studium bezogen werden, sowie
- eine mindestens mit 50 % der erreichbaren Punkte bestandene Aufnahmeprüfung.
Nachweis der Englisch-Kenntnisse
Für den Studiengang „Entscheidungsmanagement“ sind mindestens Englisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)“ erforderlich.
Diese können auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:
- gemäß folgender Vorgaben
- gemäß der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Beschluss zu den Bildungsstandards für die erste Fremdsprache [Englisch/Französisch] für den Mittleren Schulabschluss vom 4.12.2003): Schüler/-innen, die ab dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben konnten, haben eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1
- diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben haben und einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf erlernt haben, können sich das Niveau B1 durch ihre Berufsschule bestätigen lassen, wenn sie befriedigende Leistungen im Fach Englisch erbracht haben
Erforderliche und empfohlene Englisch-Kenntnisse
Um sich mit englischsprachigen Texten auseinandersetzen und den Masterstudiengang erfolgreich absolvieren zu können, sind gute Englisch-Kenntnisse notwendig. Englisch ist nicht nur die lingua franca der Wissenschaften, sondern wird auch im beruflichen Kontext immer wichtiger.
Unabhängig von dem Nachweis von grundlegenden Kenntnissen durch das Niveau B1, wird es den Studierenden daher nahegelegt, ihre Englischkenntnisse aufzufrischen oder ggf. auszubauen.
Um dies zu unterstützen, organisiert der Studiengang vor Studienbeginn ein maßgeschneidertes Englisch-Angebot für die Studierenden, die im Wintersemester das Studium aufnehmen. Im Anschluss daran kann die B1-Prüfung abgelegt werden. Aber auch denjenigen, die diesen Nachweis bereits haben, wird der Kurs als freiwilliges Angebot sehr empfohlen.
mehrInfo: Hochschulzugangsberechtigung nach dem § 33 (3a) BremHG
Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium nach § 33 (3a) Brem HG hat auch, wer
- eine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.
Bewerbungsverfahren
Bitte bewerben Sie sich jetzt über unser Online-Formular für das Wintersemester 2025/2026: Zur Online-Bewerbung
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- Nachweise über Studienabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung (falls im Ausland erworben in deutscher oder englischer Übersetzung)
- Nachweise über Dauer und Art der Berufstätigkeit (Bescheinigung / Arbeitszeugnis)
- Portfolio über berufliche Praxis
- Nachweis von Englischkenntnissen
- ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen
Wenn Sie im Bremischen Öffentlich Dienst tätig sind und sich auch für ein Stipendium des Senators für Finanzen bewerben möchten, sind ebenfalls folgende Dokumente mitzusenden:
- Nachweis der Laufbahnzugehörigkeit
- Aktuelle dienstliche Beurteilung (ab 01.01.2025)
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur angegebenen Bewerbungsfrist vorliegen!
Weiteres Verfahren
Nach Bewerbungsschluss erfolgt auf Grundlage der Aufnahmeordnung die Prüfung der Bewerbungen.
Alle Bewerber:innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten eine Einladung zu einer Aufnahmeprüfung.
Für Bewerber:innen (Studium und Stipendium Senator für Finanzen) wird die Aufnahmeprüfung für das WiSe 2025/2026 am 4. April 2025 durchgeführt.
Für alle anderen Bewerber:innen (ohne Bewerbung Stipendium Senator für Finanzen) wird die Aufnahmeprüfung für das WiSe 2025/2026 am 13. Juni 2025 durchgeführt.
Bei der Aufnahmeprüfung handelt es sich um eine 90-minütige schriftliche Prüfung. Ziel der Prüfung ist die Feststellung hinreichender Kompetenzen zur Aufnahme und Bewältigung des Studiums.
Die Prüfung muss mit mindestens 50% der erreichbaren Punkte bestanden werden. Ist die Nachfrage nach Studienplätzen höher als die 25 verfügbaren Studienplätze, erstellt die Auswahlkommission eine Rangfolge nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfung, aufgrund der die Studienplätze vergeben werden.
Nach Abschluss der Auswahlentscheidung werden die Bewerber/innen kurzfristig über die Zulassung zum Masterstudium informiert. Es werden maximal 25 Personen zugelassen.
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Beratung & Information
Maren Böttcher
0421 - 218 61 621
Oder schicken Sie uns eine E-Mail an:
Postanschrift
Akademie für Weiterbildung
der Universität Bremen
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Kosten & Fördermöglichkeiten
- Teilnahmeentgelt:
18.000 Euro (in Raten zahlbar) - Stipendien für Beschäftige im Bremischen Öffentlichen Dienst
- EMMA als Bildungszeit nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG)
- Informationen über die finanzielle Förderung von Weiterbildung:
- Weiterbildung und Förderung (hoch & weit - Das Weiterbildungsportal der Hochschulen)
- Weiterbildung finanzieren (Leitfaden der Stiftung Warentest)