Bewerbung
Hinweis:
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Stipendienvergabe zum Studienstart 2025 werden hier in Kürze veröffentlicht!
Zulassungsvoraussetzungen
um für den Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement (Professional Public Decision Making)" zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen gemäß der Aufnahmeordnung vom 25. Februar 2015 zu erfüllen:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten (nach dem ECTS)
oder
eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 (3a) BremHG sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder -absolventen besetzt wird, - eine einschlägige Berufstätigkeit von in der Regel mindestens zwei Jahren,
- ggf. Deutschkenntnisse gemäß der Vorgaben der Universität Bremen,
- Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 (des GeR) entsprechen,
- Vorlage eines Portfolios, in dem einschlägige in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt und auf das angestrebte Studium bezogen werden, sowie
- eine mindestens mit 50 % der erreichbaren Punkte bestandene Aufnahmeprüfung.
Nachweis der Englisch-Kenntnisse
Für den Studiengang „Entscheidungsmanagement“ sind mindestens Englisch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)“ erforderlich.
Diese können auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:
- gemäß folgender Vorgaben
- gemäß der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Beschluss zu den Bildungsstandards für die erste Fremdsprache [Englisch/Französisch] für den Mittleren Schulabschluss vom 4.12.2003): Schüler/-innen, die ab dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben konnten, haben eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1
- diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben haben und einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf erlernt haben, können sich das Niveau B1 durch ihre Berufsschule bestätigen lassen, wenn sie befriedigende Leistungen im Fach Englisch erbracht haben
Erforderliche und empfohlene Englisch-Kenntnisse
Um sich mit englischsprachigen Texten auseinandersetzen und den Masterstudiengang erfolgreich absolvieren zu können, sind gute Englisch-Kenntnisse notwendig. Englisch ist nicht nur die lingua franca der Wissenschaften, sondern wird auch im beruflichen Kontext immer wichtiger.
Unabhängig von dem Nachweis von grundlegenden Kenntnissen durch das Niveau B1, wird es den Studierenden daher nahegelegt, ihre Englischkenntnisse aufzufrischen oder ggf. auszubauen.
Um dies zu unterstützen, organisiert der Studiengang vor Studienbeginn ein maßgeschneidertes Englisch-Angebot für die Studierenden, die im Wintersemester das Studium aufnehmen. Im Anschluss daran kann die B1-Prüfung abgelegt werden. Aber auch denjenigen, die diesen Nachweis bereits haben, wird der Kurs als freiwilliges Angebot sehr empfohlen.
mehrInfo: Hochschulzugangsberechtigung nach dem § 33 (3a) BremHG
Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium nach § 33 (3a) Brem HG hat auch, wer
- eine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.
Beratung & Information
Maren Böttcher
0421 - 218 61 621
Oder schicken Sie uns eine eMail an:
Postanschrift
Akademie für Weiterbildung
der Universität Bremen
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Kosten & Fördermöglichkeiten
- Teilnahmeentgelt:
18.000 Euro (in Raten zahlbar) - Stipendien für Beschäftige im Bremischen Öffentlichen Dienst
- EMMA als Bildungszeit nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG)
- Informationen über die finanzielle Förderung von Weiterbildung:
- Weiterbildung und Förderung (hoch & weit - Das Weiterbildungsportal der Hochschulen)
- Weiterbildung finanzieren (Leitfaden der Stiftung Warentest)