Promotion

Neu für alle Annahmen ab 1.10.2018

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung aus. Sie erhalten automatisch per Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses ein.

  • Vorsitzender Prof. Dr. Marko Rohlfs
  • Geschäftsstelle Frauke Ernst
     
  • Professor_innen: Marko Rohlfs (Vorsitz), Anne Staubitz (Vertretung Vorsitz), Jens Beckmann, Christian Wild und alle HL aus der Biologie
  • Wiss. Mitarbeiterin: Andrea Krause, Thomas Dülks (Vertretung)
  • Mitarbeiterin aus Technik und Verwaltung: Andreas Suchopar, Ingo Neumann (Vertretung)
  • Studierender: Rebecca Gorniak, Annika Dannemann (Vertretung)

Zur vertraulichen Beratung von Doktoranden bei Problemen nicht-wissenschaftlicher Art können
Dr. Andrea Krause oder Prof. Dr. Ralf Dringen kontaktiert werden.

Für alle Kandidaten/Kandidatinnen gilt die Promotionsordnung vom 14.11.2018.

Für Kandidatinnen/Kandidaten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Ordnung vom 8.7.2015 als Doktorandinnen/Doktoranden angenommen (§ 4) wurden und bis Juli 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, gilt die Promotionsordnung vom 14.03.2007.