ERASMUS Outgoings
Infoveranstaltungen zu ERASMUS (und Auslandsstudium allgemein)
AB NOVEMBER bieten wir für Studierende des FB2, die ins Ausland gehen möchten, regelmäßig Informationstermine an.
DIENSTAGS in der regulären Sprechstunde bei Frau Dr. Meyer, beantworten wir individuelle Fragen zum Auslandsstudium.
Die ERASMUS-Beauftragten der Fachbereiche
- entscheiden über die Platzverteilung (Nominierung) der Bewerberinnen und Bewerber,
- geben Auskunft über die Anerkennung der im Ausland erzielten Studienleistungen und
- geben Auskunft über spezielle fachliche oder sprachliche Voraussetzungen,
- geben Informationen über die inhaltlichen Ausrichtungen der FB2-spezifischen Partneruniversitäten
Bitte lesen Sie VORAB die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen.
ERASMUS-Beauftragte FB2
Dr. Ute Meyer
Studienbüro Fachbereich 2
NW2 A 1030
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Tel.+49 (0) 421 218-62810
Die Idee
Die Idee eines Auslandsstudiums mit ERASMUS ist, einen Teil der geforderten Leistungen eines Studiengangs an einer Partnerhochschule im Ausland zu erbringen und nach der Rückkehr anerkannt zu bekommen.
Die Anerkennungspraxis soll dabei der Lissabon-Konvention (="Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der europäischen Region") entsprechen. D.h. im Ausland muß nicht exakt das Gleiche wie "Zuhause" studiert werden, sondern die Leistungen sollen in Qualität, Niveau und Lernzielen vergleichbar sein und ein erfolgreiches Weiterstudieren sichern.
Damit sich das Auslandsstudium gut in das Studium der Heimatuniversität einfügen kann, sind die Wahl des Zeitpunktes und das Kursangebot der Partnerhochschule wichtige Parameter.
Lissabon-Konvention zur Anerkennung
Der Zeitpunkt für ein Auslandssemester ist abhängig von der Schwerpunktwahl im Studium, dem Angebot der Gastuniversität und dem geplanten Studienverlauf.
- In den Bachelorstudiengängen Biologie und Chemie bietet sich das 5. Fachsemester sehr gut für ein Auslandssemester an.
- Für Studierende in den Masterstudiengängen der Biologie oder Chemie bietet sich oft das 2. Studienjahr an.
- Für den Master of Education ist meist das 1. oder 3. Fachsemester empfehlenswert.
Wir beraten die Studierenden des FB2 ausführlich zum Auslandsstudium.
Die ERASMUS-Verträge zwischen Partnerhochschulen laufen über Fächer und Fachbereiche.
Es gibt also spezifische Partnerhochschulen für die Fächer Biologie und Chemie am FB2.
Interessierte Studierende müssen sich selbstständig auf den Internetseiten der Partnerhochschulen über Standorte und Kursangebote informieren.
Manche Universitäten haben englischsprachige Studiengänge oder englischsprachige Kursangebote für Austauschstudierende, einige begrenzen das Angebot für Austauschstudierende, in anderen haben Sie die Qual der Wahl über alle verfübaren Module. Manche Universitäten organisieren Kursangebot und Kursvergabe zentral, bei anderen müssen sich die Studierenden, wenn sie an einem Kurs teilnehmen möchten, "durchklicken", Infomationen über die Kurse einzeln zusammensuchen und ggfs die Verantwortlichen anschreiben. Oft regelt sich die endgültige Kurswahl erst vor Ort. Ein wenig Gelassenheit ist daher notwendig.
Da die Austauschplätze an den Partnerhochschulen begrenzt sind, empfehlen wir den Studierenden für ihre ERASMUS-Bewerbung, dass sie mehrere Partneruniversitäten angeben.
Bitte sprechen Sie VOR Ihrer Bewerbung unbedingt mit uns, damit wir die verfügbaren Plätze besser zuordnen können.
Partneruniversitäten am FB2
Partneruniversitäten des FB2 [PDF] (175 KB)
Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester ist jeweils der 15. Februar.
- Sprechen Sie VOR der Bewerbung mit uns über Ihre Wahl. Ohne persönliches Gespräch vergeben wir keine Plätze!
- Erst nach dem Gespräch bewerben Sie sich online über das Portal "Mobility online" des International Office bei den ERASMUS-Beauftragten der Fachbereiche.
- Wenn Sie an eine Universität mit englischsprachigem Kursangebot gehen möchten, schreiben Sie Ihre Bewerbung bitte vollständig in englischer Sprache, ansonsten in deutscher Sprache.
Für Ihre Bewerbung laden Sie in Mobility online hoch:
- Formular
- Lebenslauf mit (einfachen) Bild, damit wir Sie wiedererkennen können
- Notenübersicht der bisher studierten Module
- Beschreibung Ihrer Motivation (nicht mehr als 1,5 Seiten).
- Wenn möglich Sprachnachweis
Wenn Sie nicht auf Englisch oder Deutsch studieren, müssen Sie in jedem Fall in Ihrer Bewerbung Ihre Spachkenntnisse erläutern.
Bringen Sie eine vollständig ausgedruckte und unterschriebene Bewerbung in einer Klarsichthülle (keine Bewerbungsmappe!) in das Studienbüro (oder in das Postfach 45).
Kommunizieren Sie mit uns ausschließlich über die email-Adresse der Universität Bremen (...@uni-bremen.de). Diese email-Adresse wird an die Partnerhochschule weitergeleitet.
Wir entscheiden schnellstmöglich, meist bis Ende Februar/ Mitte März über die Bewerbungen und Zusagen. Bitte seien Sie in dieser Zeit per Email für Nachfragen erreichbar.
- Wenn Sie eine Zusage für einen ERASMUS-Platz erhalten, versendet Mobilty online automatisch eine Email, auf die Sie - möglichst umgehend - reagieren müssen.
- Erst nachdem Sie den Platz angenommen haben, können wir Sie bei der Partnerhochschule für den gewählten Austauschplatz nominieren.
- Meist meldet sich nach der Nominierung die Partnerhochschule direkt bei Ihnen und sendet Ihnen Informationen zum Bewerbungs- und Registrierungsverfahren.
- Manchmal fordert die Partnerhochschule weitere Dokumente an. Folgen Sie dieser Aufforderung!
- Falls Sie noch Unterschriften von uns, als ERASMUS-Beauftragte, benötigen, kommen Sie dazu rechtzeitig in das Studienbüro. Bringen Sie eine Kopie der Dokumente für unsere Unterlagen mit.
- Alternativ können Sie die Dokumente scannen und als email an uns versenden. Wir drucken aus und unterschreiben, Sie holen bei uns ab!
- Um Ihren ERASMUS-Mobiltätszuschuss vom International Office zu erhalten, müssen Sie einige Formalitäten einhalten. Diese werden Ihnen bei einer verpflichtenden Informationsveranstaltung nach Ablauf der Bewerbungsfrist (Mai/Juni) mitgeteilt. Bitte informieren Sie sich über den Termin.
Für Ihre Kurswahl müssen Sie mit uns ein Learning Agreement machen, in dem die gewünschten Kurse und die damit ersetzten Leistungen Zuhause gegenübergestellt werden. Das Learning Agreement stellt sicher, dass Sie die Leistungen aus der Gasthochschule auch anerkannt bekommen.
Im Prinzip gilt dies für jeden Auslandsaustausch. Auch wenn Sie mit anderen Programmen als ERASMUS weggehen, besprechen Sie die Anerkennungen vorab mit uns.
Das Learning Agreement ist verbindlich und sollte möglichst VOR Ihrer Abreise von den ERASMUS-Beauftragten Zuhause und Ihrer Gasthochschule unterschrieben sein. Sie können während Ihres Aufenthalts nach Absprache und mit Unterschriften der ERASMUS-Beauftragten Änderungen machen, die dann wiederum verbindlich sind. Das Formular für das Learning Agreement laden Sie bitte auf den Webseiten des International Office (IO) unter Erasmus-Studienaufenthalt herunter. Manche Partnerhochschulen senden Ihnen mit den Bewerbungsunterlagen ein eigenes Formular zu!
Melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns! Wir möchten wissen, was gut funktioniert hat und was nicht so sehr.
Zur Anerkennung ihrer Leistungen stellen Sie bei uns einen Antrag. Die Anerkennung ist möglich, sobald ein Transcript of records der Gasthochschule vorliegt. Das Transcript geht entweder von der Gasthochschule an Sie oder direkt an uns,
Das Formular für die Anerkennung finden Sie unter Downloads auf dieser Seite. Bitte tragen Sie in das Formular ihre persönlichen Daten und ggf. auch die Ausland studierten Kurse ein. Danach senden Sie uns das vorausgefüllte Formular per Email zu, damit wir es für die Anerkennung vorliegen haben.
- Gemäß Learning Agreement rechnen wir alle Leistungen an, die Sie zur Anerkennung beantragen. Die Noten der Gasthochschule rechnen wir nach Umrechnungstabellen um.
- Den von uns unterschriebenen Anerkennungsantrag müssen Sie als Anerkennungsbescheinigung in Mobility online hochladen.
- Im Bachelor bekommen Sie außerdem 3 CP GS für die Planung und Durchführung des Auslandsemesters, sofern Sie uns Ihren Erfahrungsbericht per Email und als Ausdruck zur Verfügung stellen
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des International Office für eventuelle weitere Verpflichtungen nach Ihrer Rückkehr.