Beschwerdemanagement

Beschwerdewege im Bachelor- und Masterstudium

Beschwerdewege für Bachelor- und Masterprogramme am FB02 Biologie/ Chemie

Empfehlung des QM-Gremiums vom Februar 2024 und FBR-Beschluss vom 10.04.2024

Grundverständnis

Der Fachbereich 2 Biologie/Chemie steht für ein konstruktives Miteinander von Lehrenden, weiteren Mitarbeitenden und Studierenden. So ist es unser Anspruch, einander auf Augenhöhe zu begegnen und berechtigte Kritik lösungsorientiert entgegenzunehmen. Ansprechbarkeit und Wertschätzung zwischen Lehrenden und Lernenden ist dabei selbstverständlich. Bei Bedarf können universitäre Einrichtungen zur Beratung hinzugezogen werden, wie z.B. die Kontakt-und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS) oder die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE).

Hinweise

Bei Problemen sollten Studierende möglichst direkt mit den beteiligten Lehrenden sprechen. Falls dabei keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können schrittweise weitere Instanzen hinzugezogen werden (siehe Schemazeichnung).
 

Studierenden wird empfohlen, sich vorab an eine beratende Einrichtung zu wenden (Studienbüro, StugA/StugO, ggf. Frauenbeauftragte oder universitäre Beratungseinrichtung).  
 

Nicht gelöste Beschwerden können in die zuständigen beständigen Gremien getragen werden (Prüfungsausschuss, Ausschuss für Lehre), ggf. auch über die Studierendenvertreter*innen oder das Studienbüro. Als nächste Instanz kann das Studiendekanat einbezogen werden. Auch der Fachbereichsrat kann als Instanz mit bindenden Beschlüssen eigebunden werden.
 

Beschwerden sollten möglichst konkret und schriftlich gestellt werden, um sicherzustellen dass bei Rückfragen hinreichende Informationen vorliegen. Sie müssen von den Akteur*innen des Fachbereiches beantwortet werden. Bei Anliegen mit mehreren Betroffenen kann eine gemeinsam vorgebrachte Beschwerde dem Anliegen mehr Gewicht verleihen. Anonyme Beschwerden sind z.B. über die Studierendenvertreter*innen oder das Studienbüro grundsätzlich möglich, haben jedoch den Nachteil, dass Rückfragen nur über Vetreter*innen gestellt werden können.
 

Die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Parteien sind zu wahren, ebenso wie die Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten im FB02.

Beratungseinrichtungen