Arbeitsgrundlage

Grundlage meiner Arbeit ist das im November 1990 in Kraft getretene "Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen" kurz LGG genannt. Als Frauenbeauftragte gemäß Landesgleichstellungsgesetz vertrete ich alle im Dienstleistungsbereich der Universität Bremen und in der Staats- und Universitätsbibliothek beschäftigten Mitarbeiterinnen.

Meine Aufgabe ist es, den Vollzug dieses Gesetzes in der Universität zu fördern, zu kontrollieren und Impulse zu geben.

In allen relevanten Planungsgremien bin ich mit Sitz und Stimme vertreten.

Im Rahmen dieser Aufgabe bin ich von der Universitätsleitung sowohl an der Planung als auch bei der Entscheidung, insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, mitberatend zu beteiligen. Das heißt konkret, alle beantragten Maßnahmen dieser drei Bereiche sind mir zur Stellungnahme zuzuleiten.

Dies bedeutet für die Kolleginnen, dass ich im Konfliktfall Widerspruch gegen die beabsichtigte Maßnahme einlegen kann.

Bei Fragen, Anregungen und Konflikten stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung und selbstverständlich werden diese Gespräche absolut vertraulich behandel