Bewerbung
Generell gilt für die Bewerbung: Das Ende der Bewerbungsfrist ist jedes Jahr der 15. Februar für das gesamte kommende akademische Hochschuljahr. Beispielsweise bewirbt man sich bis zum 15.02.2024, um im Zeitraum Oktober 2024 – September 2025 ins Ausland zu gehen. Falls Sie die Frist verpasst haben, ist oft auch eine Spätbewerbung auf die Restplätze möglich.
Alle Unterlagen müssen sowohl bei Mobility Online hochgeladen werden (dem Online Bewerbertool des Erasmus+ Programms) als auch ausgedruckt an die Erasmus-Beauftragte zugestellt werden (ERASMUS-Postfach im Unicom Haus 9, Etage 1).
Die Bewerbung muss enthalten:
- Unterschriebenes Bewerbungsformular von Mobility Online
- Motivationsschreiben (auf Englisch)
- Transcript of Records (zum Download bei PABO) + ggf. selbst erstellte Kursübersicht (wenn bei PABO bislang nur wenig Kurse verzeichnet sind)
- Sprachnachweis
- Lebenslauf
Hinweise zum aktuellen Bewerbungsverfahren und eine Anleitung für die Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des International Office.
Falls Sie die Frist verpasst haben: besteht die Möglichkeit der Spätbewerbung, sofern an Ihrer Wunschuniversität noch freie Plätze verfügbar sind. Eine Liste der Restplätze finden Sie unter Downloads (oder weiter unten im Text). Falls Sie sich noch für einen Restplatz im Wintersemester 2024/ Sommersemester 2025 bewerben möchten, kontaktieren Sie uns. Spätbewerbungen sind nur möglich, solange die Fristen der Gast-Universität noch nicht vorbei sind. Diese variieren zwischen den Universitäten. Anmeldungen für das Wintersemester sind meist im April und Mai, für das Sommersemester von April bis Oktober möglich. Das heißt, wenn Sie die Bewerbungsdeadline vom 15.02. verpasst haben, können Sie sich noch bis etwa Mai für das Wintersemester und bis etwa Oktober für das Sommersemester bewerben.
Zum Inhalt: Das Motivationsschreiben liest die Erasmusbeauftragte der Soziologie an der Universität Bremen. Aus diesem soll hervorgehen, wieso Sie sich speziell für diese Partneruniversität entschieden haben. Sie können allgemeine Gründe wie den Erwerb einer weiteren Fremdsprache anführen, z.B. dass Sie in Spanien studieren möchten, um Ihre Spanischkenntnisse zu vertiefen. Sie können (und sollten) aber auch ganz spezifisch angeben, dass die Partneruniversität aufgrund bestimmter Studienschwerpunkte und Kurse zu Ihrem Studienprofil passt. Je expliziter Sie darlegen, dass eine bestimmte Partneruniversität eine Bereicherung für Ihr Studium darstellt, desto höher sind Ihre Chancen, an genau dieser Partneruniversität studieren zu können.
Zur Form: Das Motivationsschreiben muss auf Englisch verfasst werden (auch wenn Sie in das nicht-englischsprachige Ausland gehen).
Die meisten Universitäten fordern Englischkenntnisse auf B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens und einige Universitäten auch Kenntnisse der Landessprache auf B1 oder B2-Niveau. Welches Sprachniveau verlangt wird, ist in den Steckbriefen der Partneruniversitäten auf der Homepage des Internationalen Büros des Fachbereichs 08 angegeben.
Ein Nachweis des Sprachniveaus ist über das Abiturzeugnis möglich und meist der einfachste Weg. Es muss im Zeugnis jedoch explizit (!) erwähnt sein, dass Sie beispielsweise in Englisch das B2-Niveau erreicht haben (meist in einer Fußnote vermerkt). Liegt dieser Vermerk nicht vor, kann bei der Schule eine Bescheinigung über das B2-Niveau nachträglich eingeholt werden.
Alternativ kann das Sprachniveau natürlich über Sprachzertifikate (z.B. Englisch: IELTS, TOEFL, CAE, CPE, Französisch: DELF, Spanisch: DELE) nachgewiesen werden. So wird beispielsweise der TOEFL-Test vom Fremdsprachenzentrum angeboten (weitere Infos finden Sie hier). Achten Sie auf die zeitlich begrenzte Gültigkeit solcher Sprachzertifikate. Und: Geben Sie nicht unnötig Geld aus. Schauen Sie beim Fremdsprachenzentrum, ob Sie dort kostengünstig einen Sprachtest oder eine Einstufung erhalten.
Zu guter Letzt besteht die Möglichkeit, das Sprachniveau über einen kürzlich abgelegten Sprachkurs nachzuweisen. Die Kosten des Sprachkurses werden nach Beendigung des Auslandsaufenthalts rückerstattet sowie erhalten Sie für die Belegung eines Sprachkurses Leistungspunkte.
Ist die Sprache des Landes in dem Sie ihr Erasmusaufenthalt verbringen möchten ihre Muttersprache, benötigen Sie keine/n Sprachzertifikat/-nachweis.
Falls dies alles nicht auf Sie zutrifft: Sprechen Sie Ihre Erasmusbeauftragte an, ob Sie über Auslandsaufenthalte etc. den entsprechenden Nachweis erbringen können. Es gilt letztlich darum zu prüfen, ob Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen im Ausland sprachlich bewältigen können (was in Ihrem Interesse ist).
Zum Schluss: Für den Fall, dass Sie bei der Bewerbung noch nicht über das geforderte Sprachniveau verfügen, dieses aber bis zum Auslandsaufenthalt erreichen wollen (diese Möglichkeit besteht nämlich auch): Fragen Sie bei Ihrer Erasmusbeauftragten nach, wie hier die aktuelle Regelung in Bezug auf die Bewerbungschancen aussieht.
Grundvoraussetzung, um als Erasmus-Studierende ausgewählt zu werden, sind natürlich vollständige Bewerbungsunterlagen (s. oben) und dass Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Davon ausgehend, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es jedes Jahr zwei Szenarien:
Es gibt mehr Studienplätze als Bewerbungen: In diesem günstigen und häufig eintretenden Falle erhalten alle Studierenden ihre Erstwahl.
Es gibt weniger Studienplätze als Bewerbungen: In diesem ungünstigen Falle können nicht alle Studierenden ihre Erstwahl erhalten. Hier fällt dann besonders das Motivationsschreiben ins Gewicht, mit dem Sie die Passgenauigkeit von Partneruniversität und Studienprofil darlegen. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn ein vollständiges Transcript of Records vorliegt, sodass die bisher belegten Kurse ersichtlich sind.
Kontakt für Studierende
Dr. Insa Pruisken
UNICOM-Gebäude
Raum 9.1030
Mary-Somerville-Str. 9
E-Mail: erasmus-sociology@uni-bremen.de
Offene Sprechstunde ab 15.10.2023: (Ohne Anmeldung)
mittwochs 11:00-12:30 Uhr
In den Semesterferien:
Nach Absprache