Bewerbung
Aufnahmevoraussetzungen
Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
in einem der folgenden Studiengänge: Rechtswissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen.
Eine Gesamtnote des genannten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses von 2,7 oder besser.
Der Studiengang "Komplexes Entscheiden" ist zulassungsbeschränkt (34 Plätze).
Englisch-Sprachkenntnisse
Ihre Englisch-Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.
Für weitere Informationen zu den gültigen Sprachnachweisen an der Universität Bremen
Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse müssen die für die Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse erfüllen.
Motivationsschreiben
Lassen Sie uns in einem Motivationsschreiben von Ihrem besonderen Interesse an dem Masterstudiengang Komplexes Entscheiden erfahren. Das Motivationsschreiben geht neben der Note Ihres ersten Hochschulabschlusses zu einem Viertel in die Auswahlentscheidung für die Vergabe der Studienplätze ein.
Bewerbungsverfahren
Vorgang
Der Antrag auf Zulassung erfolgt zunächst online, anschließend werden die Nachweise schriftlich eingereicht.
Das bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zunächst auch ohne amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse online zu bewerben. Laden Sie einfach die erforderlichen Nachweise laut der Aufnahmeordnung in der Onlinebewerbung als PDF-Datei hoch.
Sie können sich jederzeit im Onlineportal über den Stand Ihrer Bewerbung informieren. Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie ihre amtlich beglaubigten Nachweise laut der Aufnahmeordnung in Papierform bei der Universität Bremen einreichen.
WICHTIG: Für alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren ist das Studierendensekretariat zuständig. Fragen betreffend das Auswahlverfahren können Sie zunächst auch an den Studiengang richten.
Fristen
Bewerber / Bewerberinnen für den Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden“ werden zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Semesterbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
Die Bewerbung und die Nachweise sind bis zum Bewerbungsschluss für das Wintersemester am 15. Juni einzureichen.
Sie können sich schon bewerben, wenn Sie sich im Endstadium eines Bachelorstudiums befinden!
Anlagen
Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Dokumente hinzuzufügen:
- Zulassungsantrag
- Nachweise aller in § 1 der Aufnahmeordnung bestimmten Aufnahmevoraussetzungen inklusive Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des bisherigen Studienverlaufs (Studien- und Prüfungsleistungen in CP, Transcript of Records oder vergleichbares Dokument)
WICHTIG: Alle Kopien der offiziellen Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein.
Postadresse
Die schriftlichen Nachweise sind zu richten an:
Universität Bremen
Sekretariat für Studierende (International)
Postfach 33 04 40
D – 28334 Bremen
Germany
Für mehr Details
Aufnahmeordnung Master Komplexes Entscheiden
Dateiname: AO-MA-KomplexesEntscheiden-01-13.pdfÄnderungsdatum: 13.08.2018
Kontakt MAKE
Geschäftsführung Master:
Sandra Kohl
E-Mail: skohl@uni-bremen.de
Tel.: 0421/218 67823
Enrique-Schmidt-Str. 7, 28359 Bremen
Postadresse:
Fachbereich 09
Universität Bremen
Bibliothekstrasse 1