Praktikum
Während des Masterstudiums ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Dieses umfasst mindestens acht Wochen als Vollarbeitszeit. Auf Antrag ist auch ein Teilzeitpraktikum mit der Hälfte der Vollarbeitszeit bei mindestens 16 Wochen Dauer möglich. Die Tätigkeiten im Praktikum müssen einen Bezug zu den Studieninhalten des Masters aufweisen. Als Praktikumsstellen kommen insbesondere Institutionen in Frage, die im öffentlichen Raum agieren.
Wünschenswert ist, das Praktikum nach Ende der Vorlesungszeit im dritten Semester zu absolvieren. Ein früheres Praktikum ist möglich, allerdings erst nach Abschluss des ersten Semesters. Zentrale Ziele des Praktikums sind u.a. praktische Kenntnisse über einen fachspezifischen Tätigkeitsbereich, seine Organisation und Arbeitsweise zu gewinnen sowie im Studium erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse bei der eigenständigen Bearbeitung einer anspruchsvollen beruflichen Aufgabe anzuwenden.
Für die Durchführung des Praktikums und die Erstellung eines Praktikumsberichts erhalten Sie einen unbenoteten Leistungsnachweis im Umfang von 12 CP.
MAKE-Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Praktikum ist Sandra Kohl.
Auslandspraktikum
Studierende, die ein Praktikum in einem europäischen Land absolvieren möchten, können im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen, Teilprogramm ERASMUS von der Universität Bremen ein Stipendium erhalten. Bewerben können sich auch Studierende, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gefördertes Auslandsstudium absolviert haben.
Für die Beantragung eines Stipendiums und weitere Informationen wenden Sie sich an das International Office (VWG, Raum 0570, Tel.: 0421/218-60374, E-Mail: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)