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Informationssammlung zur aktuellen Corona-Lage (letzte Änderung 10.10.2022)

Wir haben für euch aus unserer Sicht besonders wichtige Quellen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zusammengestellt. Neben Links zu Informationen der Unileitung und des Personaldezernats findet ihr hier u. a. auch aktuelle Rundschreiben des Senators für Finanzen.
  • Informationen aus verschiedenen Quellen für Wissenschaftler*innen:

    • Qualifikationsstellen nach WissZeitVG §2 (1):

    • Drittmittelbefristungen:

    • Bremen:

      Es wird derzeit auf landespolitischer Ebene ein „Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise“ vorbereitet, mit dem Nachteile für Studierende, Lehrende und wissenschaftlichen Nachwuchs aus der COVID-19- Pandemie, der sogenannten Corona-Krise, ausgleichen und auf eine möglichst rechtssichere Grundlage gestellt werden sollen. 

      Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

      Aus dem Entwurf herausgegriffen einige für Beschäftigte besonders wichtige Punkte:

      • Für den „wissenschaftlichen Nachwuchs“ in Zeitbeamtenverhältnissen (Juniorprofessuren, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen- und Lektoratsstellen) werden vergleichbare Verlängerungsoptionen geschaffen wie im Angestelltenbereich durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes.

      • Bzgl. Digitalisierung: In dem Gesetz soll ausdrücklich festgehalten werden, dass Digitalisierung zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und nicht der Ersetzung herkömmlicher Formate dienen soll - eine auch aus Beschäftigtensicht sicherlich sehr erfreuliche Positionierung!

      • Neben dem Gebot der Bereitstellung des Lehrangebots in Gestalt des Präsenzstudiums und des Fernstudiums werden gleichberechtigt daneben als weitere Option auch die digitalisierten Studien-, Lehr- und Prüfungsmodule rechtlich verankert.

      • Für alle Organe, Gremien und Ausschüsse sowohl auf der zentralen als auch auf der Fachbereichsebene sowie in den sonstigen Organisationseinheiten, für die gesamte Hochschulselbstverwaltung nach § 97 des Gesetzes, wird einheitlich explizit vorgesehen, dass Präsenzsitzungen durch diverse alternative Formate, insbesondere digitalisierte Formate ersetzt werden können, wenn dies durch besondere Umstände geboten ist.

      • Option einer erhöhten Anrechnung der Erstellung und Zurverfügungstellung von digitalen Lehr-, Studien- und Prüfungsformaten.

      • In der „Verordnung über die Vergütung von Nebentätigkeiten der Beamten im bremischen öffentlichen Dienst“, die teilweise auch als Orientierungspunkt im Hinblick auf Lehraufträge an Hochschulen dient, wird eine Option vorgesehen, für die Entwicklung und Anwendung digitalisierter Studien-, Prüfungs- und Lehrformate auf Antrag erhöhte Stundensätze festzulegen. Der erhöhte Aufwand ist nachzuweisen und zu dokumentieren.

Aktualisiert von: Personalrat