(ZA) AI Act - Ethische Grundsätze in der neuen KI Verordnung der EU
Künstliche Intelligenz (KI) soll in Forschung, Wirtschaft, Medizin und Verwaltung Vorteile bringen und neue Möglichkeiten eröffnen, so jedenfalls die Hoffnung in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. KI-Projekte, die bspw. von Bundes- und Landesregierungen gefördert werden, betreffen Fortschritte und Unterstützungsmöglichkeiten in der Raumfahrt, im Verkehrswesen, in der medizinischen Pflege oder in der Bildung. Da KI (Künstliche Intelligenz) jedoch oft sensible Daten auswertet und selbstständig Bewertungen und Entscheidungen trifft, von denen Personen betroffen sind, ergeben sich hier eine Reihe von ethischen Herausforderungen bis hin zu Missbrauchspotenzial für böswillige oder sorglose Akteure.
Um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben und die Anwendung von KI in ethische Bahnen zu lenken, hat die EU seit einigen Jahren eine gesetzliche Regulierung angestrebt. Im Mai 2024 wurde von den 27 EU-Mitgliedsstaaten das KI-Gesetz (AI Act) der Europäischen Union verabschiedet. Diese Verordnung zur Künstlichen Intelligenz untersagt schädliche und missbräuchliche Anwendungen von KI. Der AI Act (KI-Gesetz) der Europäischen Union ist nun weltweit die erste gesetzliche Regulierung der KI. Sie kategorisiert KI in vier verschiedenen Risikostufen, wobei Anwendungen der höchsten Risikostufe verboten sind, und für die anderen Anwendungen teils weitreichende Vorschriften gemacht werden.
Das Verständnis und die Anwendung des einige hundert Seiten umfassenden AI Acts ist eher eine Domäne für juristische Expertinnen und Experten. Allerdings basieren die grundsätzlichen Überlegungen und einige Abschnitte des AI Acts auf ethischen Grundsätzen, wie sie in der Ethik und Digitalethik diskutiert werden. Hier kommen moralphilosophische Positionen in der Frage, wie die Interessen und das Wohlergehen von Individuen und Gesellschaften vor potenziellen Bedrohungen durch KI geschützt werden sollen, zur Anwendung.
Neben den juristischen und politischen Aspekten der KI-Verordnung gibt es hier also einige grundsätzliche moralphilosophische Fragen im Umgang mit KI, die in dieser Veranstaltung beleuchtet werden sollen. Im AI Act werden an verschiedenen Stellen einige zentrale ethische Grundsätze hervorgehoben, wozu beispielsweise insbesondere der Schutz der persönlichen Autonomie und Privatsphäre gehört. In dieser Vortragsreihe werden also nicht die juristischen und politischen Aspekte der KI-Verordnung, sondern gezielt die ethischen Grundsätze und damit zusammenhängende moralphilosophische Fragen vorgestellt, diskutiert und erläutert.
Dozent: Björn Haferkamp
Termine: 2 x donnerstags
- 29.08. + 12.09.2024
Zeit: 16:15 (s.t.) bis 17:45 Uhr
Entgelt: 35,- Euro
Veranstaltungsart: hybrid, in Präsenz (Gebäude SFG, Raum 1010) oder wahlweise Online-Teilnahme
Hinweis: Teilnehmerbegrenzung: 60 Personen in Präsenz