Informationsschreiben - Online-Workshop

Informationsschreiben und Einladung

zur Teilnahme am Online-Workshop/Fokus-gruppeninterview im Rahmen der Studie ViBe-Pflege: Die videobasierte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Eignung und Perspektiven

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich ein, an der Studie zur Erprobung der videobasierten Pflegebegutachtung teilzunehmen.

Im Folgenden möchten wir Sie über den Hintergrund und das Ziel der Studie informieren sowie über das genaue Vorgehen des Forschungsprojekts. Bitte lesen Sie sich den Text aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Teilnahme am Online-Workshop/Fokusgruppeninterview ist freiwillig.

Unsere immer älter werdende Gesellschaft führt zu einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen, während die Anzahl der Pflegefachpersonen sinkt. Angesichts der Herausforderungen für Pflegebegutachtende und Pflegefachpersonen rückt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsstrategien immer weiter in den Fokus; auch um eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Zukunft sicherstellen zu können.

Im April 2024 startete daher die oben genannte Erprobungsstudie unter der Leitung der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste. Das Projekt „ViBe-Pflege“ wird über einen Zeitraum von zwei Jahren vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV)[1] gefördert. Hierzu wird in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten[2] geprüft, inwieweit die Ergebnisse einer Videobegutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen.
 

Warum führen wir die Studie zur „ViBe-Pflege“ durch?

Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung videobasierter Gesundheitsleistungen beschleunigt, und die Videotelefonie zeigt sich als geeignetes Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – auch bei kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.

Trotz zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von digitalen Technologien fehlen bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und Eignung videobasierter Pflegebegutachtungen.

Ziel dieser Erprobungsstudie ist es daher, zu überprüfen, inwiefern die videobasierte Pflegebegutachtung und die bisher gängige vor-Ort Befunderhebung zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wie gut die videobasierte Pflegebegutachtung angenommen wird und welche Vor- und Nachteile sie aufweist.
 

Wie sieht der Ablauf der Studie „ViBe-Pflege“ aus?        

Personen, die einen Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt haben, erhalten neben der regelhaften vor-Ort-Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die Möglichkeit an einer zusätzlichen videobasierten Begutachtung teilzunehmen. Die Ergebnisse beider Begutachtungen werden anschließend miteinander verglichen. Das Gutachten aus der Videobegutachtung dient hierbei ausschließlich dem Forschungszweck und fließt nicht in die tatsächliche Pflegegradeinstufung der antragstellenden Person ein.

Im Anschluss an die Videobegutachtung erhalten alle Teilnehmenden (Antragstellende, weitere Anwesende und Gutachtende) Zugang zu einer Online-Umfrage, um uns ihre Einschätzung zur Videobegutachtung mitzuteilen.
 

Was ist das Ziel eines Online-Workshop/Fokusgruppeninterviews?

In einem Online-Workshop/Fokusgruppeninterview können Ihre Eindrücke und Erfahrungen mit der Videobegutachtungen deutlicher thematisiert werden und wichtige Informationen liefern, die es für eine regelhafte Anwendung der Videobegutachtung braucht. Dafür möchten wir alle beteiligten Gutachtenden und Pflegefachpersonen zum Ende der Datenerhebungsphase zwischen September und Oktober 2025 einladen. Die Dauer des Online-Workshops/Fokusgruppeninterviews beträgt ungefähr 4 Stunden und thematisiert Leitfragen zur Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz der Videobegutachtung sowie zu den vor- und nachgelagerten Prozessen.

Für die Teilnahme und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten

Die erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bremischen Ausführungsgesetz zur DSGVO (BremDSGVOAG) geschützt. Während des Workshops/Fokusgruppeninterviews werden Audioaufnahmen erstellt, um die Diskussionen zu dokumentieren und auswerten zu können. Personenbezogene Daten werden pseudonymisiert ausgewertet, sodass sie nicht mehr direkt Ihnen als Person zugeordnet werden können. Nach Abschluss der Datenauswertung werden alle Daten vollständig gelöscht. Solange die Daten pseudonymisiert sind, können Sie eine Löschung Ihrer Daten verlangen.

Teilweise können auch Bildaufnahmen vorliegen. Dabei werden die Aktivitäten auf dem Bildschirm gefilmt, insbesondere Aufzeichnungen auf dem Whiteboard, auf dem die Visualisierung stattfindet. Es werden keine Bilder von Gesichtern der Teilnehmenden aufgenommen.

Die Audio- und Bildaufnahmen werden sicher gespeichert und ausschließlich von den Mitarbeitenden des Studienteams angehört/angesehen und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Spätestens nach Abschluss der Studie und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß DSGVO werden die Daten vollständig und unwiderruflich gelöscht.

Wir achten zusätzlich darauf, personenbezogene Daten während des Interviews zu vermeiden. Wir bitten Sie daher ebenfalls, im Rahmen der Diskussion keine personenbezogenen Daten preiszugeben.

Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich für organisatorische Zwecke und zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Online-Workshop/Fokusgruppeninterview verwendet.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, § 67b Abs. 2 und 3 SGB X). Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden nur für den beschriebenen Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Studienteilnahme jederzeit ohne Nachteile zu widerrufen; bereits anonymisierte und wissenschaftlich verarbeitete Daten können jedoch nicht mehr gelöscht werden.

Alle Mitarbeitenden der Studie sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
 

Welche Risiken an der Studienteilnahme können bestehen?   
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Teilnahme an unserer Studie keine wesentlichen Risiken für Sie birgt. Alle durchgeführten Methoden sind sorgfältig geprüft und entsprechen den geltenden ethischen und wissenschaftlichen Standards.

Ihre Rechte als Teilnehmende

Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung, ohne Angabe von Gründen und ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, zu widerrufen. In diesem Fall nehmen Sie nicht weiter an der Studie teil und alle auf Sie rückführbaren Daten werden gelöscht. Ebenfalls haben Sie, solange wir personenbezogene Daten von Ihnen haben, jederzeit folgende Rechte:

  • Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sie können unverzüglich von den Verantwortlichen Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • Sie können jederzeit eine Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DSGVO).
  • Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 18 DSGVO).
  • Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DSGVO).
  • Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ansprechpartner

Bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen können Sie sich jederzeit an die Studienleitung, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben in diesem Schreiben.

Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist freiwillig. Eine Nichtbereitstellung hat keine negativen Folgen für Sie.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an die Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen.          

Datenschutz und Informationssicherheit an der Universität Bremen

Universität Bremen

Datenschutzteam - Referat 06

Bibliothekstrasse 1-3

28359 Bremen

Telefon: +49 421 218 60217

E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de

Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Diese ist:

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt

Arndtstraße 1

27570 Bremerhaven

Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010

E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

 

Einwilligungserklärung und Freiwilligkeit

Ihre Teilnahme ist immer freiwillig. Sie können nur bei der Studie zur Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung mitmachen, wenn Sie eine Einwilligungserklärung unterschreiben.

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Wir weisen nochmal darauf hin, dass bereits anonymisierte Daten und Daten, die in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht mehr auf Wunsch gelöscht/vernichtet werden können.

Auf unserer Website www.uni-bremen.de/vibe-pflege können Sie sich nach Studienabschluss über die Studienergebnisse informieren. Die Ergebnisse können frühestens nach einem Jahr auf der Website eingesehen werden.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.

 


[1] Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

[2] Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst Niedersachsen, Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe, Medizinischer Dienst Sachsen, Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt, Medizinischer Dienst Nord, Medizinischer Dienst Bremen, Medizinischer Dienst Baden-Württemberg, Medizinischer Dienst Saarland, Medizinischer Dienst Hessen und Medizinischer Dienst Mecklenburg-Vorpommern