Informationsschreiben - (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview

Informationsschreiben und Einladung zur Teilnahme an der Studie „ViBe-Pflege: Die videobasierte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Eignung und Perspektiven“ – (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne herzlich einladen, an der Studie zur Erprobung der videobasierten Pflegebegutachtung teilzunehmen.

Im Folgenden möchten wir Sie über den Hintergrund und das Ziel der Studie informieren sowie über das genaue Vorgehen des Forschungsprojekts. Bitte lesen Sie sich den Text aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig.

Unsere immer älter werdende Gesellschaft führt zu einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen, während die Anzahl der Pflegefachpersonen sinkt. Angesichts der Herausforderungen für Pflegebegutachtende und Pflegefachpersonen rückt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsstrategien immer weiter in den Fokus; auch um eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Zukunft sicherstellen zu können.

Im April 2024 startete daher die oben genannte Erprobungsstudie unter der Leitung der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste. Das Projekt „ViBe-Pflege“ wird über einen Zeitraum von zwei Jahren vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV)[1] gefördert.

Warum führen wir die Studie zur „ViBe-Pflege“ durch?

Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung videobasierter Gesundheitsleistungen beschleunigt, und die Videotelefonie zeigt sich als geeignetes Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – auch bei kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.

Trotz zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von digitalen Technologien fehlen bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und Eignung videobasierter Pflegebegutachtungen.

Ziel dieser Erprobungsstudie ist es daher, zu überprüfen, inwiefern die videobasierte Pflegebegutachtung und die bisher gängige vor-Ort Befunderhebung zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wie gut die videobasierte Pflegebegutachtung angenommen wird und welche Vor- und Nachteile sie aufweist.

!!!TEXT ANPASSEN!!!
Wir laden Sie zum Ende der Datenerhebungsphase ab August 2025 ein, Ihre Erfahrungen mit uns in einem (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview zu teilen. Die Dauer des (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview beträgt ungefähr 4-6 Stunden und thematisiert ebenfalls Leitfragen zu Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz sowie zu vor- und nachgelagerten Prozessen.

Für die Teilnahme an dem (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 50,- €. Damit Sie die Aufwandsentschädigung erhalten, bitten wir Sie das im Informationspaket enthaltene Rechnungsschreiben nach Abschluss des (online-) Workshop/Fokusgruppeninterview auszufüllen und an die im Formular beigefügte Kontaktadresse zuzusenden. Nach Eingang des Formulars erhalten Sie die Aufwandsentschädigung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten         
Die erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bremischen Ausführungsgesetz zur DSGVO (BremDSGVOAG) geschützt.

Aus den Audioaufnahmen der (online-)Workshops/Fokusgruppeninterviews leiten wir zusammenfassende Kategorien von ähnlichen oder sich unterscheidenden Antworten ab und nutzen diese für die Systematisierung von Erfahrungen und Best-Practices. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem (online-)Workshop/Fokusgruppeninterview haben und uns deswegen Ihre Kontaktdaten zukommen lassen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich zu einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme mit Ihnen genutzt. Diese können den Antworten aus der Online-Befragung nicht zugeordnet werden.

Workshops/Fokusgruppeninterviews werden teilweise transkribiert, wobei eine Kodierliste existiert, die nach Datenauswertung vernichtet wird. Solange die Kodierliste existiert, können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Audio- und Bildaufnahmen im Rahmen des Workshops/Fokusgruppeninterviews werden sicher aufbewahrt. Wir bemühen uns, Aufnahmen zu pseudonymisieren, indem wir keine personenbezogenen Daten auf den Aufnahmen nennen und Sie darum bitten, solche Daten während der Gruppeninterviews nicht preis zu geben. 

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, § 67b Abs. 2 und 3 SGB X). Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden nur für den beschriebenen Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Studienteilnahme jederzeit ohne Nachteile für das Begutachtungsverfahren zu widerrufen; bereits anonymisierte und wissenschaftlich verarbeitete Daten können jedoch nicht mehr gelöscht werden.

Alle Mitarbeitenden der Studie sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Welche Risiken an der Studienteilnahme können bestehen?      
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Teilnahme an unserer Studie keine wesentlichen Risiken für Sie birgt. Alle durchgeführten Befragungen und Methoden sind sorgfältig geprüft und entsprechen den geltenden ethischen und wissenschaftlichen Standards.

Ihre Rechte als Teilnehmende

Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung, ohne Angabe von Gründen und ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, zu widerrufen. In diesem Fall nehmen Sie nicht weiter an der Studie teil und alle auf Sie rückführbaren Daten werden gelöscht. Ebenfalls haben Sie, solange wir personenbezogene Daten von Ihnen haben, jederzeit folgende Rechte:

  • Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, § 83 Abs. 1 SGB X).
  • Sie können unverzüglich von den Verantwortlichen Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO, § 84 Abs. 2 SGB X).
  • Sie können jederzeit eine Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DSGVO, § 84 Abs. 1 SGB X).
  • Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 18 DSGVO, § 84 Abs. 3 SGB X).
  • Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DSGVO).
  • Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO, § 84 Abs. 5 SGB X).

Ansprechpartnerin
Bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen können Sie sich jederzeit an die Studienleitung, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben in diesem Schreiben.

 

Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat keine negativen Folgen für Sie.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an die Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen.

Die Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen

Universität Bremen, Referat 06

Katja Losch-Kremer

Bibliothekstrasse 1-3, 28359 Bremen

Telefon: +49 421 218 60217, E-Mail: katja.losch-kremerprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

 

Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Diese ist:

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt

Arndtstraße 1

27570 Bremerhaven

Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010

E-Mail: officeprotect me ?!datenschutz.bremenprotect me ?!.de

 

Einwilligungserklärung und Freiwilligkeit

Ihre Teilnahme ist immer freiwillig. Die Teilnahme an der Studie zur Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung sowie an dem (Online-)Workshop oder Fokusgruppeninterview ist nur möglich, wenn Sie die Einwilligungserklärung im Registrierungsformular unterschreiben bzw. bestätigen.

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Wir weisen nochmal darauf hin, dass bereits anonymisierte Daten und Daten, die in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht mehr auf Wunsch gelöscht/vernichtet werden können.

Auf unserer Website www.uni-bremen.de/vibe-pflegekönnen Sie sich nach Studienabschluss über die Studienergebnisse informieren. Die Ergebnisse können frühestens nach zwei Jahren auf der Website eingesehen werden.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.

 


[1] Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI