Informationsschreiben
Informationsschreiben und Einladung zur Teilnahme an der Studie
„ViBe-Pflege: Die videobasierte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Eignung und Perspektiven“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne herzlich einladen, an der Studie zur Erprobung der videobasierten Pflegebegutachtung teilzunehmen.
Im Folgenden möchten wir Sie über den Hintergrund und das Ziel der Studie informieren sowie über das genaue Vorgehen des Forschungsprojekts. Bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig.
Unsere immer älter werdende Gesellschaft führt zu einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen, während die Anzahl der Pflegefachpersonen sinkt. Angesichts der Herausforderungen für Pflegebegutachtende und Pflegefachpersonen rückt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsstrategien immer weiter in den Fokus; auch um eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Zukunft sicherstellen zu können.
Im April 2024 startete daher die oben genannte Erprobungsstudie unter der Leitung der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste. Das Projekt „ViBe-Pflege“ wird über einen Zeitraum von zwei Jahren vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV)[1] gefördert.
Warum führen wir die Studie zur „ViBe-Pflege“ durch?
Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung videobasierter Gesundheitsleistungen beschleunigt, und die Videotelefonie zeigt sich als geeignetes Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – auch bei kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.
Trotz zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von digitalen Technologien fehlen aber bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und Eignung videobasierter Pflegebegutachtungen.
Ziel dieser Erprobungsstudie ist es daher, zu überprüfen, inwiefern die videobasierte Pflegebegutachtung und die bisher gängige vor-Ort Befunderhebung zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wie gut die videobasierte Pflegebegutachtung angenommen wird und welche Vor- und Nachteile sie aufweist.
Ihre Teilnahme trägt wesentlich zur möglichen Einführung der videobasierten Pflegebegutachtung bei. Dies könnte dazu führen, den Begutachtungsaufwand für pflegebedürftige Personen und
Gutachtende langfristig zu verringern.
Wie sieht der Ablauf der Studie „ViBe-Pflege“ aus?
Nach Eingang Ihrer Zustimmung und Einwilligung zur Studienteilnahme laden wir Sie ein, neben der regelhaften vor-Ort-Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, an einer zusätzlichen videobasierten Begutachtung teilzunehmen. Das Vorgehen in der Studie wurde dabei zuvor von der zuständigen Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft geprüft und es wurde ein positives Ethikvotum erteilt.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Ergebnisse der Videobegutachtung dienen ausschließlich dem benannten Forschungszweck und werden nicht an Ihre Pflegekasse weitergeleitet. Die Ergebnisse fließen auch nicht in Ihre tatsächliche Pflegegradeinstufung ein. Für die Pflegegradeinstufung werden einzig die Ergebnisse der bisher üblichen vor-Ort-Begutachtung im Auftrag der Pflegekassen herangezogen.
Wie im bisherigen Begutachtungsverfahren auch, wird ein Termin zur herkömmlichen vor-Ort-Begutachtung abgestimmt. Ergänzend erfolgt die Abstimmung eines zweiten Termins zur Videobegutachtung. Die Reihenfolge der beiden Begutachtungen werden per Zufall ausgewählt, d.h. die Videobegutachtung könnte sowohl vor als auch nach der gängigen Begutachtung erfolgen. Beide Begutachtungen erfolgen innerhalb eines zeitlichen Abstands von fünf Tagen. Sie werden von jeweils zwei verschiedenen gutachtenden Personen durchgeführt.
Im Anschluss an die Videobegutachtung erhalten Sie den Zugang zu einer online-Umfrage per E-Mail. Hier haben Sie dann die Möglichkeit uns Ihre Einschätzung zur Videobegutachtung mitzuteilen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, selbstständig an der Umfrage teilzunehmen, kann ggf. Ihre gesetzlich vertretende Person, die Umfrage in Ihrem Namen ausfüllen.
Nach Abschluss der Befragung erhalten Sie für die Studienteilnahme und den damit einhergehenden Zeitaufwand eine Aufwandsentschädigung von 50,- €. Damit Sie die Aufwandsentschädigung erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Übermittlung per E-Mail: Mit der heutigen E-Mail haben Sie das Dokument zur Aufwandsentschädigung erhalten. Sofern es Ihnen möglich, können Sie uns dieses Dokument ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an vibe-pflegeprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de zusenden.
- Übermittlung über den Postweg: Ihre Gutachterin/ Ihr Gutachter wird Ihnen ebenfalls das ausgedruckte Dokument und einen frankierten Rückumschlag zur vor-Ort-Begutachtung mitbringen. Wenn Sie dieses Vorgehen bevorzugen, senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument zusammen mit der unterschriebenen Studieneinwilligung postalisch zu. Die Adresse befindet sich bereits auf dem Rückumschlag. Das Porto übernehmen wir.
Sollten Sie Fragen zur Aufwandsentschädigung haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten
Die erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bremischen Ausführungsgesetz zur DSGVO (BremDSGVOAG) geschützt. Ergänzend gelten für die Medizinischen Dienste im Rahmen der Verarbeitung von Sozialdaten die Datenschutzvorgaben aus den Sozialgesetzen.
Im Rahmen der Studie erheben wir Ihre Daten zu Ihrem Alter, Geschlecht und Bildungsstand, zu Ihrem Wohnort (städtisch oder ländlich) und verwenden ausgewählte Gesundheitsdaten (Pflegegradempfehlung, Gutachterempfehlungen, ärztliche Diagnosen) aus den Pflegegutachten der Medizinischen Dienste. Die personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert ausgewertet, sodass sie nicht mehr direkt Ihnen als Person zugeordnet werden können. Bei der Videobegutachtung werden zusätzlich technische Daten wie IP-Adresse Ihres Computers und Browserinformationen für maximal drei Monate gespeichert.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, § 67b Abs. 2 und 3 SGB X). Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden nur für den beschriebenen Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Mitarbeitenden der Studie sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Welche Risiken können an der Studienteilnahme bestehen?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Teilnahme an unserer Studie keine wesentlichen Risiken für Sie birgt. Alle durchgeführten Befragungen und Methoden sind sorgfältig geprüft und entsprechen den geltenden ethischen und wissenschaftlichen Standards. Dennoch möchten wir Sie auf mögliche Belastungen hinweisen: Der Umgang mit der Technik und das Einwählen zu einer bestimmten Uhrzeit könnte Ihnen und Ihren mit Überforderung einhergehen. Um dies zu vermeiden, stehen Ihnen die Gutachtenden zusätzlich am Telefon zur Seite und unterstützen bei eventuell aufkommenden technischen Herausforderungen. Bei der Video-Begutachtung kann zudem bei kritischen Ereignissen wie Stürzen oder akuten Beschwerden nicht sofort eingegriffen werden. Um an der Studie teilnehmen zu können, ist die Anwesenheit einer zu- oder angehörigen Person bei der Video-Begutachtung erforderlich. Darüber hinaus werden die Gutachtenden in Schulungen auf diese besondere Situation der videobasierten Begutachtung vorbereitet.
Ihre Rechte als Teilnehmende
Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung, ohne Angabe von Gründen und ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, zu widerrufen. In diesem Fall nehmen Sie nicht weiter an der Studie teil und alle auf Sie rückführbaren Daten werden gelöscht. Ebenfalls haben Sie, solange wir personenbezogene Daten von Ihnen haben, jederzeit folgende Rechte:
- Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, § 83 Abs. 1 SGB X).
- Sie können unverzüglich von den Verantwortlichen Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO, § 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie können jederzeit eine Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DSGVO, § 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 18 DSGVO, § 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DSGVO, § 84 Abs. 2 SGB X).
- Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Ansprechpartnerin
Bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen können Sie sich jederzeit an die Studienleitung, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben in diesem Schreiben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat keine negativen Folgen für Sie.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an die Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen.
Datenschutz und Informationssicherheit an der Universität Bremen
Universität Bremen
Datenschutzteam - Referat 06
Bibliothekstrasse 1-3
28359 Bremen
Telefon: +49 421 218 60217
E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de
Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Diese ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Einwilligungserklärung und Freiwilligkeit
Ihre Teilnahme ist immer freiwillig. Sie können nur an der Studie zur Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung teilnehmen, wenn Sie eine Einwilligungserklärung unterschreiben. Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Wir weisen nochmal darauf hin, dass bereits anonymisierte Daten und Daten, die in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht mehr auf Wunsch gelöscht/vernichtet werden können.
Neben der elektronischen Einwilligung auf unserer Webseite, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Damit Ihnen keine Kosten entstehen, wird Ihnen Ihre Gutachterin/ Ihr Gutachter im Rahmen der vor-Ort Begutachtung ein ausgedrucktes Einwilligungsschreiben und einen frankierten Rückumschlag aushändigen. Zusammen mit dem Dokument für die Aufwandsentschädigung senden Sie uns bitte die unterschriebene Einwilligung postalisch zu.
Auf unserer Website www.uni-bremen.de/vibe-pflege können Sie sich nach Studienabschluss über die Studienergebnisse informieren. Die Ergebnisse können frühestens nach einem Jahr auf der Website eingesehen werden.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.
[1] Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI