Soziologie

Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeiträume:

 

Wintersemester

Sommersemester

Anmeldung:

10.12. - 10.01.

10.06. - 30.06

Abmeldung:

10.12. - 31.01.

10.06. - 30.06

 

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsplan laufend aktualisiert werden kann. Informieren Sie sich daher regelmäßig über evtl. Änderungen.

Sollten Sie sich nicht über PABO an- oder abmelden können, könnte es an folgenden Punkten liegen.

  • Modulergebnisse aus den Fachbereichen stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
  • Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
  • Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
  • Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert

Ist die Anmeldung weiterhin nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Geschäftsstelle im Zentralen Prüfungsamt.

Bei technischen Problemen innerhalb des PABO-Portals kontaktieren Sie uns umgehend und innerhalb der Anmeldephase über dieses Formular.

Sehr geehrte Studierende,

auf Grund der Übergangsregelung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) 2016 müssen Studierende, die vor dem WiSe 16/17 im Bachelorstudiengang Soziologie immatrikuliert gewesen sind und das Soz-TWA-Modul bereits erfolgreich abgelegt haben, für die Anerkennung in der BPO 2016 noch einen unbenoteten General Studies-Schein im Umfang von 3 CP einreichen.

Bis dieser Schein eingereicht wird, ist die Leistung im Studienverlauf mit der Prüfungsbemerkung „nicht eingereicht“ versehen.

Dies führt dazu, dass Ihnen jetzt auf PABO der Beginn der 3-semestrigen Wiederholungsfrist angezeigt wird.

In diesem speziellen Fall und Modul beachten Sie diesen Hinweis bitte nicht, es beginnt keine Frist zu laufen!

Die CPs für das Modul Soz-TWA werden Ihnen jedoch erst dann angerechnet, wenn Sie das Formular (s. Anhang) „LN zum Auffüllen von Soz-TWA“ und den dazugehörigen Leistungsnachweis bei uns einreichen. Da die Abarbeitung chronologisch nach Eingangsdatum erfolgt kann dies ca. 4 Wochen dauern.

Wir empfehlen Ihnen, die Scheine für die General Studies in den ersten Studienjahren zunächst aufzubewahren und diese nicht direkt beim Zentralen Prüfungsamt abzugeben.

 

-       Einmal eingetragene Leistungen können nicht mehr ausgetauscht werden!

Sie haben so die Möglichkeit eine individuelle Schwerpunktsetzung vorzunehmen und können sich zum Studienende die Scheine eintragen lassen, die Ihrer Zielsetzung entsprechen.

 

-       Benotete Leistungsnachweise müssen auch benotet eingetragen werden.

Überlegen Sie sich somit bitte schon im Voraus, ob Sie die Leistung benotet oder unbenotet erbringen wollen und informieren Sie Ihren Dozenten hierüber.

 

-       Einreichung der Leistungsnachweise

Zur Abgabe der General Studies bringen Sie im Idealfall immer das Original und die dazugehörige Kopie mit. Wir gleichen diese miteinander ab, behalten die Kopie für Ihre Akte und Sie können den Original Leistungsnachweis für eventuelle spätere Zwecke wieder mitnehmen.

 

-       Freiwillige Zusatzleistungen

Wenn Sie weitere General Studies Scheine einreichen, die die Anzahl der laut Prüfungsordnung verlangten 180 CPs überschreiten, werden diese als Freiwillige Zusatzleistungenausgewiesen und gehen grundsätzlich nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Die Freiwilligen Zusatzleistungen werden im Zeugnis nur mit der Note und nicht mit CP ausgewiesen, da Sie insgesamt nicht mehr als 180 CP im Bachelorstudium erreichen können.

Informationen

Bachelorprüfungsausschuss

  • Prof. Dr. Simone Scherger (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Michael Windzio (stellv. Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg
  • Dr. Hai Ha Nguyen (wissenschaftliche Mitarbeiterin)
  • Mala Jürgens (studentische Vertretung)

Ansprechperson im ZPA

Geschäftsstelle Fachbereich 08

  • Matthias Höhmann
  • Edith Kröger

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