Leitfaden zur Abschlussarbeit
Unter nachfolgendem Link sind eine Reihe von grundlegenden Informationen zum Beantragen und Einreichen der Masterarbeit zusammengestellt:
https://www.uni-bremen.de/zpa/infos/infos-a-z/b/bachelorarbeit-masterarbeit/
Fachübergreifende Informationen enthält der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen (bes. § 10):
http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/pdf/AT_MPO_170706.pdf
Näheres regelt die Fachspezifische Prüfungsordnung Master Germanistik (bes. § 6 und Anlage 3, Abschnitt 7)
- von 2016 (Studienbeginn ab WS 11/12): http://www.fb10.uni-bremen.de/germanistik/pdf/PO_Master_Germanistik_220616.pdf
- von 2018 (Studienbeginn ab WS 18/19): http://www.fb10.uni-bremen.de/germanistik/pdf/PO_Master_Germanistik_2018.pdf
Hieraus ein Auszug:
Anmeldevoraussetzung: Nachweis von mindestens 70 CP (MPO 2016) bzw. 75 CP (MPO 2018).
Bearbeitungszeit: 21 Wochen (MPO 2016) bzw. 22 Wochen (MPO 2018) ab Zulassung durch das Prüfungsamt.
Die Masterarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.
Umfang (ohne Anhänge): 120.000 bis 180.000 Zeichen ohne Leerzeichen.
Erstgutachter/in der Masterarbeit ist auch der/die Betreuer/in der Arbeit. Dieses können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiter/innen der Universität Bremen sein.
Zweitgutachter/innen von Masterarbeiten zählen ebenfalls in der Regel zur genannten Personengruppe. Auch sie werden von den Studierenden ausgewählt.
Abgabe: drei gebundene Exemplare und eine elektronische Fassung. Die Erklärung zur Eigenständigkeit und Einsichtnahme muss mit eingebunden werden (siehe Masterarbeit, Infos A-Z).
Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet
Hinweis außerhalb der Prüfungsordnungen:
Bitte achten Sie auch nach Abgabe der Arbeit auf mögliche Benachrichtigungen in Ihrem Uni-E-Mail-Account und teilen Sie evtl. Adressänderungen (an das SfS-I) mit.