Soziologie und Sozialforschung
Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeiträume:
Wintersemester | Sommersemester | |
Anmeldung: | 10.12. - 10.01. | 10.06. - 30.06 |
Abmeldung: | 10.12. - 31.01. | 10.06. - 30.06 |
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsplan laufend aktualisiert werden kann. Informieren Sie sich daher regelmäßig über evtl. Änderungen.
Sollten Sie sich nicht über PABO an- oder abmelden können, könnte es an folgenden Punkten liegen.
- Modulergebnisse aus den Fachbereichen stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
- Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
- Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
- Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert
Ist die Anmeldung weiterhin nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Geschäftsstelle im Zentralen Prüfungsamt.
Bei technischen Problemen innerhalb des PABO-Portals kontaktieren Sie uns umgehend und innerhalb der Anmeldephase über dieses Formular.
Wir empfehlen Ihnen, die Scheine für die General Studies in den ersten Studienjahren zunächst aufzubewahren und diese nicht direkt beim Zentralen Prüfungsamt abzugeben.
- Einmal eingetragene Leistungen können nicht mehr ausgetauscht werden!
Sie haben so die Möglichkeit eine individuelle Schwerpunktsetzung vorzunehmen und können sich zum Studienende die Scheine eintragen lassen, die Ihrer Zielsetzung entsprechen.
- Benotete Leistungsnachweise müssen auch benotet eingetragen werden.
Überlegen Sie sich somit bitte schon im Voraus, ob Sie die Leistung benotet oder unbenotet erbringen wollen und informieren Sie Ihren Dozenten hierüber.
- Einreichung der Leistungsnachweise
Zur Abgabe der General Studies bringen Sie im Idealfall immer das Original und die dazugehörige Kopie mit. Wir gleichen diese miteinander ab, behalten die Kopie für Ihre Akte und Sie können den Original Leistungsnachweis für eventuelle spätere Zwecke wieder mitnehmen.
- Freiwillige Zusatzleistungen
Wenn Sie weitere General Studies Scheine einreichen, die die Anzahl der laut Prüfungsordnung verlangten 120 CPs überschreiten, werden diese als Freiwillige Zusatzleistungenausgewiesen und gehen grundsätzlich nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Die Freiwilligen Zusatzleistungen werden im Zeugnis nur mit der Note und nicht mit CP ausgewiesen, da Sie insgesamt nicht mehr als 120 CP im Masterstudium erreichen können.
Masterprüfungsausschuss
- Prof. Dr. Windzio (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Groh-Samberg (stellvertretender Vorsitzender)
- N.N.
- Timo Peters (wissenschaftlicher Mitarbeiter)
- Jeanne Neubert (studentische Vertretung)
Ansprechperson im ZPA
Geschäftsstelle Fachbereich 08
- Matthias Höhmann
- Edith Kröger