Auskünfte an Dritte
Generell werden aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte an Dritte erteilt.
Möchten Sie, dass Auskünfte an Dritte weitergegeben werden, so stellen Sie dieser Person bitte eine klare und eindeutige Vollmacht aus. Neben Ihren Daten und denen der bevollmächtigten Person muss auch enthalten sein, worauf sich Ihre Vollmacht eigentlich bezieht.
In der Vollmacht sollten zu finden sein:
- Ihr Name, ihre Adresse, ihre Matrikelnummer
- Name, Geburtsdatum der bevollmächtigten Person
- Inhalt der Vollmacht (zum Beispiel PIN-Anschreiben)
- Ihre Unterschrift per Hand
Unter Vorlage dieser Vollmacht inklusive des Ausweises des Bevollmächtigten, können wir die benötigten Auskünfte erteilen.