Beglaubigung

Die Universität Bremen selbst nimmt keine Beglaubigungen vor.

  • Wer darf amtlich beglaubigen

in Deutschland:
Meldestellen, Ortsämter, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte, Notare

Staatliche Studienkollegs oder einige Universitäten (die Universität Bremen wie oben erwähnt nicht) dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse und Studienverlaufspläne beglaubigen.

außerhalb von Deutschland:
Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft und Konsulat)

  • Übersetzung der Beglaubigung

Fremdsprachige Beglaubigungen müssen in die offizielle Übersetzung aufgenommen werden. Diese Übersetzung muss von einem in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer oder der Deutschen Botschaft vorgenommen werden. (Ausnahme: Englisch)