Informationen zum Promotionskolloquium (Dr. iur.)
Das Promotionskolloquium kann frühestens eine Woche nach Ablauf der zweiwöchigen Auslegungsfrist oder aber bei rechtzeitiger Einreichung des Vorschlages zur Besetzung der Prüfungskommission (Formular siehe Homepage) unter dem Vorbehalt der Einreden und Einwände während der Auslage Ihrer Dissertation und der Gutachten im Fachbereich stattfinden, wenn
- die Gutachten zur Dissertation angenommen und
- die Zusammensetzung der Prüfungskommission genehmigt wurden.
Diese beiden Punkte werden üblicherweise zusammen auf einer Sitzung beschlossen, deshalb sollten Sie Ihren Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission rechtzeitig vorlegen.
Der Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission soll vom Promovenden / von der Promovendin in schriftlicher Form im Original beim Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage.
Raumplanungen und -buchungen müssen von Ihnen oder Ihrem Gutachter / Ihrer Gutachterin gemacht werden. Dazu können Sie sich an das Veranstaltungsbüro wenden.
Bitte achten Sie bei Ihrer Terminplanung auf die Sitzungstermine und die jeweiligen Abgabefristen für die Anträge!
Die Prüfungskommission besteht aus:
- Gutachter*innen der Dissertation
- 2 weitere:n Prüfer*innen (gem. § 12 Absatz 2 der PromO)
- 2 nicht-stimmberechtigten Mitgliedern der Universität Bremen
Da alle Mitglieder der Prüfungskommission eine Einladung für das Kolloquium erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die genauen Adressen angeben! (bei Mitgliedern der Universität Bremen ist die Angabe des Fachbereichs und des Gebäudes ausreichend)
Für die/den Protokollant*in: Ein Infoblatt mit Hinweisen zum Protokoll des Promotionskolloquiums steht auf unserer Webseite zur Verfügung.
Nachdem das Protokoll durch den Promotionsausschuss bestätigt wurde, wird Ihre Urkunde erstellt. Dies kann erfahrungsgemäß etwa vier Wochen dauern.
Sie wird Ihnen ausgehändigt bzw. zugeschickt, sobald die Veröffentlichung Ihrer Dissertation erfolgt ist (siehe Infoblatt „Veröffentlichung“) und die ggf. Empfehlungen und Auflagen erfüllt und durch die/den Erstgutachter*in bestätigt wurden.