Informationen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in (Dr. Public Health)

Für den Antrag auf Annahme reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein:

2. Lebenslauf der Kandidatin bzw. des Kandidaten

3. ausgefüllter Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung (www.uni-bremen.de/promostatis) aus. Sie erhalten automatisch per E-Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie legen Sie bitte den Antragsunterlagen bei.

4. Nachweis des Studiums

gemäß § 4 (Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder andere Abschlüsse)

5. Eine positive Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zu diesem Vorhaben

6. Eine Darstellung des beabsichtigten Promotionsvorhabens (Exposé)

Das Exposé (1,5-zeilig / ca. 15 - 20 Seiten (ca. 40.000 Zeichen)) muss enthalten:

  • Gegenstand und theoretischen Rahmen seiner Behandlung
  • Haupthypothesen
  • Forschungsstand
  • Relevanz des Themas
  • Methodisches Vorgehen
  • Vorarbeiten
  • Gliederung, vorl. Literaturverzeichnis, vorl. Zeitplan
  • evtl. Institutionelle Kooperation

Es muss mit dem vorgesehenen Betreuer / der Betreuerin abgesprochen sein.

Auf Antrag kann das Exposé in englischer Sprache verfasst werden.

Auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten kann eine Zweitbetreuerin oder ein Zweitbetreuer und in Ausnahmefällen auch eine Drittbetreuerin / ein Drittbetreuer eingesetzt werden. Abschließend entscheidet hierüber der Promotionsausschuss.

Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren und soll auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten nach Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers verlängert werden, wenn mit einer erfolgreichen Promotion in angemessener Zeit zu rechnen ist. Die Betreuerin oder der Betreuer kann aus triftigen Gründen die weitere Betreuung ablehnen. Dies bedarf der Bestätigung durch den Promotionsausschuss, der eine neue Betreuerin oder Betreuer benennt.

Hinweis des Prüfungsamtes:

Der Antrag auf Annahme als Doktorand/In ist mit sämtlichen notwendigen Unterlagen sowie dem Exposé in 1-facher Ausfertigung im Original und digital als eine zusammengeführte PDF-Datei auf einem Datenträger beim Prüfungsamt einzureichen (Urkunden und Zeugnisse im Original und Kopie oder eine beglaubigte Kopie).