Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation (Dr. Public Health)
Gem. § 13 der Promotionsordnung Dr. Public Health der Universität Bremen vom 22.12.2017 können Sie Ihre Dissertation in folgender Weise veröffentlichen
1. Als Buch, in einer Zeitschrift, als vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form
Die Dissertation ist als Buch, in einer Zeitschrift, als vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form zu veröffentlichen. Hierzu hat die Verfasserin bzw. der Verfasser über die für die Durchführung des Promo- tionsverfahrens hinaus erforderlichen Dissertationsexemplare unentgeltlich an die Staats- und Universitätsbibliothek abzuliefern:
- 30 Exemplare in Buch- oder Fotodruck zum Zweck der Verbreitung durch die Universität oder
- 10 Exemplare auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier zusammen mit dem Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift oder
- 10 Exemplare auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier (bitte Verlagsvertrag mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren vorlegen, wobei die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Promotionsortes auf der Rückseite des Titelblattes auszuweisen ist) oder
- sechs Exemplare auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier zusammen mit der Mutterkopie eines Mikrofiche und 30 weitere Microfiche-Kopien oder
- sechs Exemplare auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier zusammen mit einer elektronischen Version, die der „Richtlinie zur Abgabe von elektronischen Publikationen“ der Staats- und Universitätsbibliothek in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
2. Überarbeitete oder gekürzte Fassung
Die Veröffentlichung der Dissertation gemäß Absatz 1 kann in überarbeiteter oder gekürzter Fassung erfolgen. Über die Überarbeitung bzw. die Kürzung der Dissertation ist zwischen Verfasserin bzw. Verfasser und dem Prüfungsausschusses Einvernehmen herzustellen. Wird die Dissertation in überarbeiteter bzw. gekürzter Fassung veröffentlicht, so hat die Veröffentlichung einen Hinweis über den Umfang der Überarbeitung bzw. Kürzung zu enthalten.
Hinweise des Prüfungsamtes
In allen Belegexemplaren ist der Hinweis aufzunehmen, daß die Arbeit dem Promotionsausschuss als Dissertation vorgelegen hat;
Gutachter: 1. ...
2. ...
Colloquium am:
Die Urkunde wird ausgehändigt:
- sobald die Promotion und das Prädikat bestätigtwurden,
- evtl. Auflagen zur Drucklegung erfüllt wurden,
- die Veröffentlichung der Dissertation erfolgt bzw. sichergestelltist.
Der Titel darf erst nach Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden.