Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Promotion (Dr. Public Health)
Für den Antrag auf Annahme reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein:
2. Fünf gebundene Exemplare derDissertation
Seite 2 des Antrages auf Zulassung zur Promotion
3. Schriftliche Erklärung
darüber, dass der Bewerber/dieBewerberin
die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt hat;
keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt hat und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat;
Die Erklärung ist mit Originalunterschrift am Ende jedes Dissertationsexemplares mit einzubinden.
(Von den fünf Exemplaren gehen zwei an die Gutachter, zwei an die Prüfer und eins verbleibt im ZPA).
4. Die Kandidatin/der Kandidat hat dem Antrag ein englisch abgefasstes Abstract von der Dissertation beizulegen, das eine Seite nicht überschreiten darf;
5. Abriss des Lebens- undBildungsganges
6. Liste der wissenschaftlichenVeröffentlichungen
7. Bei kollektiver Dissertation muss die Urheberschaft ausgewiesenwerden
- Angaben über Mitverfasser und Art derKooperation
- Angaben über Anteile der Bewerber an demThema
Folgende Unterlagen sind zusätzlich nur einzureichen, wenn keine Annahme als Doktorand/In erfolgt ist:
8. Nachweis eines ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Hochschulstudiums
von mindestens 8 Semestern, das in sinnvollem Zusammenhang mit dem Dissertationsvorhaben steht (Abschlusszeugnis)
9. Nachweis eines berufsqualifiziertenAbschlussexamens
(Diplom, Staatsexamen, Magister, Bachelor, Master…), beglaubigt oder Vorlage der Originale und Kopien
10. Schriftliche Erklärung
darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sich der Bewerber/die Bewerberin bereits einem Promotionsverfahren unterzogenhat
11. Gem. § 5 (1) schriftliche Begutachtungszusage eines Professors/einer Professorin aus dem Fachbereich 11
in Form eines schriftlichen und ausführlichen Votums; kann auch bereits das vorläufig benotete Gutachten sein
12. Ausgefüllter Erhebungsbogen zurPromovierendenerfassung
Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung (www.uni-bremen.de/promostatis) aus. Sie erhalten automatisch per E-Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie legen Sie bitten Ihren Antragsunterlagen bei.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion mit sämtlichen notwendigen Anlagen sowie die Dissertationsschrift sind spätestens zwei Wochen vor der Sitzung einzureichen. Neben den fünf gebundenen Exemplaren der Dissertation sind alle Unterlagen in 1-facher Ausführung im Original und digital als eine zusammengeführte PDF-Datei auf einem Datenträger einzureichen.