Praktikum

Grundsätzlich eignet sich ein Praktikum, um

  • ein späteres Berufsfeld kennenzulernen

  • erste berufliche Erfahrungen zu sammeln

  • konkrete Fachkenntnisse in einem bestimmten Handlungsfeld zu erwerben

  • seinen bzw. ihren Lebenslauf zu optimieren

  • theoretische Kenntnisse in der Praxis anzuwenden

  • den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten und einzufädeln

  • beruflich wertvolle Kontakte zu knüpfen und zum Networking

 

Ein faires Praktikum zeichnet sich dadurch aus, dass

  • die vereinbare Arbeitszeit nicht überschritten wird

  • Sie in ihren Aufgabenbereich eingeführt werden

  • Kolleg*innen und Vorgesetzte Sie unterstützen

  • Sie eine angemessene Vergütung erhalten

  • Ihre Arbeitsergebnisse gewürdigt werden

  • Sie Ihren Lernerfolg abschließend mit dem Ihr*er Vorgesetzten reflektieren

  • Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten.

 

Das Pflichtpraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums, weil Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre beschäftigungsrelevanten Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken, wie z.B. die Eigeninitiative und –verantwortung, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Sensibilität für berufliche Problemstellungen und lösungsorientiertes Denken und Handeln.

Nach der Praktikumsordnung der Universität Bremen für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften vom 13. April 2016 umfasst das Praktikum mindestens 300 Stunden. Bei einen Vollzeitpraktikum von mindestens acht Wochen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Arbeitsstunden. Die Dauer eines Pflichtpraktikums von über drei Monaten wird nur akzeptiert, wenn es spätestens ab dem 4. Monat angemessen vergütet wird.

Das Zentrum Studium und Praxis empfiehlt die eigenständige Suche eines geeigneten Praktikumplatzes. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Suche, der Auswahl oder der Bewerbung um einen Praktikumsplatz haben, nehmen Sie unbedingt die Beratung des Praxisbüros oder des jeweiligen Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs in Anspruch.

Weitere Ziele und Anforderungen des Pflichtpraktikums können Sie in der Praktikumsordnung nachlesen. Wichtig ist im Wesentlichen, dass Sie Ihr Pflichtpraktikum bei dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten des Studienfaches anmelden, um die Wahl der Praxisstelle genehmigen zu lassen. Dafür verwenden Sie ein Anmeldeformular, das Ihr Studiengang zur Verfügung stellt.


Aktuelle Praktikumsangebote, die das Zentrum Studium und Praxis erhält finden Sie unter Aktuelles.