Studieren im Ausland

Das Internationale Büro des FB 08 berät Sie bei den Vorbereitungen Ihres Auslandsstudiums. Kontaktieren Sie bitte auch die Kooperationsbeauftragte für bestimmte Zielländer sowie die Erasmusbeauftragten Ihres Studiengangs; hier können Sie sich bezüglich ihres Fachgebiets differenziert beraten lassen.

Erasmusaustausch und -förderung

Sie haben durch das von der Europäischen Kommission geförderte Erasmus-Programm die Möglichkeit, als Studierende der Universität Bremen für ein oder zwei Semester je Studienabschnitt an einer der Erasmus-Partnerhochschulen zu studieren.

Für ein drei- bis zwölfmonatiges Studium an einer ausländischen Universität ist die Bewerbung über das Erasmus-Programm in der Regel der einfachste Weg. Sie umgehen hiermit die an vielen ausländischen Universitäten üblichen Studiengebühren und Ihre Bewerbungschancen steigen erheblich.

Für das Erasmus-Programm endet die Bewerbungsfrist in der Regel Mitte Februar eines jeden Jahres (z.B. 15.2.2019). Die Platzvergabe am FB 08 erfolgt durch die Erasmusbeauftragten der Fachinstitute. Das Auslandsstudium kann dann im folgenden Winter- oder Sommersemester begonnen werden. Beachten Sie, dass Sie sich nach erfolgter Zusage und Nominierung selbst um eine rechtzeitige Anmeldung an der Partneruniversität kümmern müssen.

Studierende erhalten je nach Zielland, den verfügbaren Mitteln und der Anzahl der Bewerbungen einen Zuschuss von mehreren Hundert Euro monatlich. Dieser Mobilitätszuschuss wird an alle berechtigten und erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber vom International Office der Universität Bremen in mehreren Raten ausgezahlt. Bedingungen für die Finanzierung sind eine Mindestdauer des Auslandsstudiums von drei Monaten und der fristgemäße Eingang der Bewerbung. Erkundigen Sie sich bitte beim Sprachenzentrum und beim International Office, ob nach einem erfolgreichen Auslandsstudium über Erasmus die Kursgebühren von vorbereitenden Sprachkursen erstattet werden können.

Auslandsstudium außerhalb der EU bzw. des Erasmusraums

Studieren an einer Kooperationsuniversität des Fachbereichs
Der Fachbereich Sozialwissenschaften hat in verschiedenen Ländern Kooperationen mit mehreren Universitäten vereinbart, die Ihnen ein Auslandssemester anbieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Info-Seite zur jeweiligen Partnerhochschule.

Studieren im Ausland als Freemover
Sofern Sie planen, ein Auslandssemester an einer Universität zu absolvieren, zu der wir keine vertraglichen Beziehungen haben, können wir Sie dennoch grundsätzlich beraten. In der Regel können Sie sich selbst an einer ausländischen Universität bewerben oder die Hilfe von häufig kommerziellen Vermittlungsagenturen in Anspruch nehmen.
Für die Anerkennung von Studienleistungen aus privat organisierten Auslandsaufenthalten gelten die gleichen Verfahren wie für die Anerkennung von Studienleistungen von anderen Hochschulen. Zuständig sind die Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungsämter der Studiengänge. Zur Vermeidung von Problemen bei der Anerkennung von Studienleistungen im Ausland, wird dringend empfohlen vor Auswahl der Veranstaltungen an der ausländischen Universität Rücksprache mit der zuständigen Fachstudienberatung zu halten.  

Auslandsbafög

Für die Förderung des Auslandsstudiums von BAföG-Empfängern sind spezielle Auslandsförderungsämter zuständig. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig beim BAföG-Amt des Studierendenwerks der Universität Bremen welches Amt für Ihr Zielland zuständig ist. Die Zeit des Auslandsstudiums wird nicht auf die BAföG-Förderungshöchstdauer angerechnet, sofern dies nicht laut Studienordnung vorgeschrieben ist. Insbesondere Studierende, die in Bremen noch bei den Eltern wohnen und derzeit kein BAföG beziehen können, sollten prüfen, ob sie während der Zeit im Ausland aufgrund der ggf. höheren Bedarfssätze gefördert werden könnten.

Förderung über Promos

Studien- oder Praxisaufenthalte in Ländern außerhalb des Erasmus-Förderraums sowie einzelne andere Mobilitäten können über das Promos-Programm bezuschusst werden. Die Bewerbungsfristen liegen Ende Februar (für Aufenthalte im folgenden 2. Kalenderhalbjahr) und Ende Oktober (für Aufenthalt im folgenden 1. Kalenderhalbjahr).

Die Promos-Bewertungskommission am FB 08 besteht aus dem Internationalisierungsbeauftragten und seiner Stellvertretung. Die Bewerbungsunterlagen sind - zusätzlich zur digitalen Bewerbung auf der Bewerbungsplattform - komplett ausgedruckt im Internationalen Büro des FB 08 einzureichen. Beachten Sie bitte die Richtlinien zur Bewertung von Bewerbungen am FB 08.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt im Anschluss an das Bewertungsverfahren zentral durch das International Office nach Verfügbarkeit der Mittel und quotiert nach Fachbereichen. Weitere Details zu Promos und den Link zur Bewerbungsplattform finden Sie auf den Seiten des International Office.

Weitere Informationen

Unsere fünf Fachinstitute informieren Sie detailliert über die Möglichkeiten des Auslandsstudiums in ihren Studiengängen:

Geographie

Geschichte

Integrierte Europastudien

Politikwissenschaft

Soziologie

Erfahrungsberichte

Studierende müssen nach Abschluss ihres Auslandsaufenthalts einen Erfahrungsbericht einreichen. Diese finden Sie in unserer Datenbank der "Partnerhochschulen" sowie auf den Seiten des International Office.