Praktika im Inland

Um dem Anspruch der Studierenden auf "Praxiserfahrungen" während eines Studiums nachzukommen, sind in fast allen Studiengängen Praktika vorgesehen oder sogar verpflichtende Bestandteile der Studienordnungen.

Unter dem Begriff "Praktikum" wird allgemein eine vorübergehende oder befristete praktische Tätigkeit verstanden, welche Studierende in Betrieben durchführen, um Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln. Nach Einführung der gestuften Studiengänge ist dieser Begriff über eine allgemein verständliche Praxis hinaus auf die Ausführung von Tätigkeiten in den angestrebten akademischen Berufsfeldern zu verstehen, die mit dem Studiengang unmittelbar verbunden sind.

Ein wesentliches Ziel des Bachelorstudiums ist "employability". Dieses Ziel umfasst weit mehr als die wörtliche Übersetzung des Begriffes in "Arbeitsfähigkeit" oder "Berufsfähigkeit" zum Ausdruck bringt. Mit der Studienstrukturreform wurde gleichsam eine neue Dimension des Praxisbezugs an der Universität Bremen etabliert, in der es nicht mehr nur darum geht, überhaupt zu einer akademischen Tätigkeit ausgebildet zu werden. Zur Bachelorausbildung gehören nunmehr auch fachlich-inhaltliche und methodische Aspekte, die eine Kompetenzentwicklung im angestrebten Berufsfeld fördert und fordert. 

Zur Umsetzung dieser Inhalte bieten die Fachbereiche und das Career Center der Universität Bremen ein reichhaltiges Angebot zur Ausbildung von außerfachlichen Kompetenzen wie z.B. Kommunikationstechniken, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Bewerbungs- und (Selbst)Präsentationstechniken, interkulturelle Kompetenzen.

Das Praktikum ist ein weiterer wesentlicher Baustein für den erfolgreichen Berufseinstieg. Dies bedeutet, dass sich sowohl Auswahl als auch Genehmigung eines Praktikums nach bestimmten Qualitätsstandards richten und damit nicht nur Studierenden, sondern auch Arbeitgebenden eine win-win Situation gewährleisten.

Das Informationshandbuch Praktikum bietet Studierenden und Arbeitgebenden wichtige Informationen rund um das Praktikum. Es gibt Auskunft zu formell rechtlichen Fragen hinsichtlich Vertragsgestaltung, Versicherungsschutz, Bezahlungsmodalitäten sowie Qualitätsstandards der Praktikumsinhalte. Aber auch auf Fragen, wie finde ich ein geeignetes Praktikum oder geeignete Praktikant:innen, was kann und darf ich von einem Praktikum oder von Praktikant:innen erwarten und welche Verfahren sichern eine größtmögliche beiderseitige Zufriedenheit, werden Antworten gegeben.

Sie finden das Handbuch entweder unter Wegweiser Praktikum oder zum Herunterladen in der rechten Spalte und in unserem Downloadbereich.

Eine sehr gute Übersicht zu Fragen der Sozialversicherung während eines Praktikums bietet der Leitfaden für Unternehmen und Praktikanten (Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Bundesministrium für Arbeit und Soziales; Stand: Juli 2011).

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Erklärvideo zum Praktikum

Beratungszeiten

Dr. Stephan Determann
Beratung zum Praktikum in Deutschland ausschließlich für Internationale Studierende

Abwesend vom 13. bis 15.11.2024.

Beratungstermine ausschließlich nach Vereinbarung
ZB-B
, B 0580
Tel.: +49 (0)421-218-6 10 32
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Offene Präsenzberatung (ohne Terminvergabe!):

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 10.00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung (auch telefonische oder Videoberatung möglich): Termin vereinbaren

Telefonische Beratung unter 0421 178 2345:
dienstags von 08.00 bis 11:00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18:00 Uhr

Inlandspraktikum - Wegweiser für Studierende

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