Abordnung - Versetzung
Abordnung - Versetzung
Die Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine Abordnung ist befristet und nicht von Dauer.
Die Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine Versetzung ist im Gegensatz zur Abordnung unbefristet.
Die Voraussetzung für eine Abordnung oder Versetzung ist, dass dafür dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen.
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen