Änderung der persönlichen Verhältnisse
Veränderungsanzeige
Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern (z. B. Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, Heirat, dauerndes Getrenntleben, Tod des Ehegatten, Namensänderung), ist dies unverzüglich dem Dezernat 2 mitzuteilen, da diese Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis haben.
Bei der Änderung der Anschrift ist eine Email an Ihren Sachbearbeiter ausreichend.
Bei einer Heirat, Geburt oder Scheidung legen Sie bitte Ihrem Sachbearbeiter die Urkunde/das Scheidungsurteil vor. Eine Schwangerschaft ist bei Bekanntwerden mitzuteilen (siehe Mutterschutz).
Bei einer neuen Bankverbindung teilen Sie bitte Ihrer/Ihrem Bezügesachbearbeiter:in bei der Performa Nord mit, dass Sie eine neue Bankverbindung haben - zunächst ohne Angabe der neuen Bankverbindung. Daraufhin erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Bezügesachbearbeiter:in den Vordruck "Erklärung zum Zahlungsverkehr". Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie dann bitte im Original per Post an Ihren/Ihre Bezügesachbearbeiter:in. Die Änderung der Bankverbindung wird in Zukunft ausschließlich über den Vordruck zur Erklärung zum Zahlungsverkehr akzeptiert. Die/den zuständige/n Bezügesachbearbeiter:in können Sie Ihrer Abrechnung entnehmen.
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen