Ärztliche Untersuchung

Ärztliche Untersuchung

Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind. Bei dem beauftragten Arzt kann es sich um einen Amtsarzt handeln. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Arbeitgeber.

Zuständigkeit

  • Sachbearbeiter Dezernat 2
Aktualisiert von: Dezernat 2