Altersteilzeit
Altersteilzeit
Bis zum 31.12.2009 gab es für Arbeitnehmer des Landes Bremen die Möglichkeit Altersteilzeit zu beantragen. Rechtliche Grundlage hierfür war der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai 1998. Dieser Tarifvertrag wurde von den Tarifvertragsparteien nicht verlängert, so dass auf dieser Grundlage keine neuen Alterteilzeitarbeitsverhältnisse mehr abgeschlossen werden können. Bestehende Altersteilzeitarbeitsverhältnisse laufen nach dem vereinbarten Zeitraum aus. Darüber hinaus trifft auch das Altersteilzeitgesetz für Arbeitnehmer Regelungen für Altersteilzeitvereinbarungen. Allerdings besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung Altersteilzeitvereinbarungen zu schließen. Daher werden im Land Bremen und an der Universität Bremen für Arbeitnehmer keine Altersteilzeitvereinbarungen mehr abgeschlossen.
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen