Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Basis des Beschäftigungsverhältnisses. In ihm werden die gesetzlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Arbeitszeit, die Vergütung und eine allgemeine Spezifizierung des Beschäftigungsauftrages (z.B. Verwaltungsangestellter, wissenschaftliche Mitarbeiterin, technische Angestellte) vereinbart. Der Arbeitsvertrag wird sowohl von der Beschäftigten/ dem Beschäftigten als auch von einer Mitarbeiterin des Personaldezernates als Vertreterin des Arbeitgebers unterzeichnet.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitsvertrag spätestens einen Tag vor dem Beschäftigungsbeginn unterzeichnet wird. Entscheidend ist die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Die Unterzeichnung des Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungsantrages sowie der Konditionserklärung reicht nicht aus!
Der Arbeitsvertrag wird immer schriftlich ausgefertigt und muss im Original unterschrieben werden. Änderungen des Arbeitsvertrages wie z.B. eine Änderung der Wochenarbeitszeit oder eine Änderung der Eingruppierung müssen auch in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen