Beamtenrecht

An der Universität werden neben den Tarifbeschäftigten auch Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Für diese Beschäftigtengruppe gelten spezielle Regelungen. Sie unterliegen keinem Tarifvertrag, sondern sie/ er steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Arbeitgeber. Das Beamtenverhältnis wird auf Grundlage einer Ernennungsurkunde begründet, die/ der Beamte erhält keinen Arbeitsvertrag. Aufgrund der Besonderheit des Beamtenverhältnisses mit seinen Rechten und Pflichten können die Grundrechte der/des Beamten eingeschränkt sein. So dürfen Beamtinnen/ Beamte z.B. nicht streiken.

Das Beamtenverhältnis basiert auf den speziellen Regelungen des Beamtenrechts:

 

Aktualisiert von: Dezernat 2