Forschungssemester

Gem. § 29 Abs. 2 können Hochschullehrer:innen von ihren Verpflichtungen in der Lehre und Selbstverwaltung ganz oder teilweise für die Dauer von in der Regel einem Semester freigestellt werden. Die Mindestwartezeit für ein Forschungssemester beträgt in der Regel 8 Semester, bei Juniorprofessuren 6 Semester ab dem Zeitpunkt der Ernennung an der Universität Bremen bzw. seit der letzten Inanspruchnahme eines Forschungssemesters.

 

Der Antrag ist spätestens bis zum 1.4. für das folgende Wintersemester und zum 1.10. für das folgende Sommerssemester bei der Dekanin/beim Dekan des Fachbereiches mit dem hier aufgeführten Prüfbogen einzureichen.

 

Der Fachbereich sendet nach erfolgter Prüfung folgende Unterlagen digital an den Konrektor für Forschung und Transfer:

 

-              Antrag inklusive ausgefüllter Prüfbogen für Antragsteller:innen

-              Ausgefüllter Prüfbogen der Fachbereichsverwaltung

-              Stellungnahme des Dekans/der Dekanin

Zuständigkeit

  • Sachbearbeiter Referat 21
Aktualisiert von: Dezernat 2