VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

VBLklassik - Pflichtversicherung

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme von Beamten) haben aufgrund des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV) einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.Diese Zusatzversorgung wird für die Universität bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) durchgeführt.
Daher schließt das Personaldezernat für Sie bei Beginn der Beschäftigung die Pflichtversicherung VBLklassik ab.

Die erforderliche Wartezeit für den Rentenbezug beträgt seit dem 1. Januar 2018 36 Monate.

Hat ein Beschäftigter in die Pflichtversicherung VBLklassik eingezahlt und nach Beendigung der Beschäftigung die Wartezeit von 36 Monaten nicht erfüllt, besteht ev. die Möglichkeit, dass er sich seine Beiträge von der VBL erstatten lässt. Geregelt ist die Beitragserstattung in § 44 der Satzung der VBL. Die Beitragserstattung erfolgt nicht durch die Universität Bremen. Hierzu ist die VBL direkt zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vbl.de.

Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik

Da Beschäftigte mit wissenschaftlicher Tätigkeit typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt werden, gibt es für diese die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien zu lassen. Stattdessen begründet die Universität für diese eine freiwillige Versicherung in der VBLextra. Hier zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge allein. Bei dieser Versicherung gibt es keine Wartezeit, so dass auch bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer ein späterer Rentenanspruch begründet wird. Die Beschäftigten zahlen keine Versicherungsbeiträge ein. Die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik (und damit verbundener Wechsel in die VBLextra) besteht nur für
 

  • Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit,
  • wenn wegen der Dauer der Befristung die Wartezeit von 36 Beitragsmonaten nicht erfüllt werden kann
  • und bisher keine Pflichtversicherung bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes bestanden hat.

Der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung ist innerhalb von zwei Monatennach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Personaldezernat zu stellen. Wird der Beschäftigte von der VBLklassik befreit, erfolgt anstelle dessen die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung VBLextra.

Wichtig: kommt es bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrages dazu, dass während der Vertragsdauer eine Beschäftigungszeit von 5 Jahren überschritten wird, erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginnes die Pflichtversicherung in der VBL.

Entgeltumwandlung und freiwillige Versicherung

Neben der Pflichtversicherung VBLklassik haben die Beschäftigten die Möglichkeit zum Beitritt in die freiwillige betriebliche Altersvorsorge VBLextra.

In der VBLextra können die Beschäftigten zwischen zwei Fördermöglichkeiten wählen:

  • Riesterförderung
  • Entgeltumwandlung

Da es durch den Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) eine tarifliche Bindung an die VBL gibt, ist es Beschäftigten der Universität Bremen nicht möglich einen anderen Anbieter zur Entgeltumwandlung zu wählen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die VBL (www.vbl.de).
Der Vertrag zur Entgeltumwandlung wird vom Personaldezernat auf Antrag des Beschäftigten ausgefertigt.

Neurregelung zu den Mutterschutzzeiten

Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, die während einer Pflichtversicherung bei der VBL zurückgelegt wurden, werden künftig wie Umlagemonate mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt behandelt.
Bislang wurden Mutterschutzzeiten bei der VBL nicht erfasst.
Mutterschutzzeiten zwischen dem 18. Mai 1990 und 2011 werden nur auf Antrag der Versicherten berücksichtigt.
Weitere Informationen und einen Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten erhalten Sie auf der Website der VBL unter www.vbl.de.

Den Antrag sowie die Erläuterungen finden Sie auch in unserem Downloadcenter unter Produkte / VBLklassik / Formulare VBLklassik.