Wahlergebnis 2024
Sehr geehrte Mitglieder der Universität Bremen,
auf dieser Seite finden Sie nach dem 14. Juni 2024 die Veröffentlichung der Wahlergebnisse.
Gemäß § 27 Wahlordnung kann jede:r Wahlberechtigte im Hinblick auf das Wahlergebnis der Gruppe, in der eine aktive Wahlberechtigung gegeben ist, binnen einer Frist von drei Werktagen, gerechnet vom Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an, die Wahl durch Einspruch anfechten. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass das Wahlergebnis durch die Verletzung des Wahlrechts beeinflusst worden ist (siehe hierzu die Wahlordnung).
Es sind keine Einsprüche bei der Wahlleitung eingegangen.
Die Wahlleitung