Wahlvorschläge

Um als Mitglied oder in Stellvertretung an den Entscheidungsprozessen im Akademischen Senat und den Fachbereichsräten mitwirken und dort die Interessen der eigenen Statusgruppe vertreten zu können, müssen sich Interessierte bewerben:

Gewählt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag aufgeführt ist. Wahlvorschläge können als Einzelbewerbung, als Listenbewerbung oder als Listenverbindung eingereicht werden (siehe §11 Wahlordnung). Jede*r Bewerber*in kann jeweils nur in einem Wahlvorschlag für jede der beiden Wahlen (Akademischer Senat oder Fachbereichsrat) genannt werden. Im Sinne des individuellen Wahlrechts ist es dabei wichtig, dass die Personen auch tatsächlich in der Statusgruppe und in dem Gremium wahlberechtigt sind, für die bzw. das die Kandidatur angestrebt wird.

Letzte Abgabefrist für Wahlvorschläge ist Montag, der 12.05.2025, 15:00 Uhr, bei der Wahlleitung (VWG, Raum 2190), unter Verwendung der Formblätter oder in entsprechender Form. Die digitale Einreichung (PDF) per E-Mail an die Wahlleitung wird ebenfalls akzeptiert.

Die Wahlvorschlagsformulare finden Sie nach Statusgruppen aufgeteilt hier:

Nach Ablauf der Einreichungsfrist und Prüfung werden die durch die Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschlägen auf dieser Seite veröffentlicht. Bei Fragen zu den Wahlvorschlägen allgemein, zum Formular und Ablauf wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung.

 

Aktualisiert von: Wahlleitung