Studieren im Ausland

Zwei Lehrende arbeiten vor Zuhörern an einem Flipchart.
Symbolbild

Im Rahmen des europäischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende unseres Instituts die Möglichkeit, für mindestens 3 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europäischen Partnerhochschulen zu studieren. Während des jeweiligen Studienabschnittes können Sie bis zu 12 Monaten gefördert werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes müssen Sie mindestens im dritten Fachsemester sein. 

Austauschmaßnahmen mit der Schweiz werden nicht über das Erasmus+- Programm abgewickelt, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.

Eine Erasmus-Förderung im IKFK kann nur für unsere Partneruniversitäten vergeben werden. Sofern Sie sich für eine andere Partneruniversität interessieren, die einen Partnervertrag mit einem anderen Institut des FB09 hat, so lassen Sie uns darüber sprechen.

 

Mit der ERASMUS+-Förderung erhalten Sie

  • einen finanziellen Zuschuss für Ihren Studienaufenthalt im Ausland. Die Höhe ist ziellandabhängig und wird taggenau berechnet. Mehr zur Mobilitätsförderung auf der Seite des International Office
  • akademische Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Diese können durch ein anschließendes Anerkennungsverfahren den jeweiligen Modulen Ihres Studiums am IKFK zugeteilt werden
  • eine Befreiung der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • eine organisatorische, kulturelle und sprachliche Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Auslandssemester
  • einen Sonderzuschuss für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse

 

Studierende mit einer Behinderung, die einen GdB von mindestens 20% haben, können einen Pauschalzuschuss beantragen. Unabhängig von dem Zielland beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro. Entstehen für die Mobilität aufgrund der Behinderung deutliche Mehrkosten kann man einen Langantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise bei DAAD eingereicht werden.

 

Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, und im Ausland alleinerziehend sind, können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (unabhängig von der Anzahl der Kinder) beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

 

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende haben Anrecht auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Euro. 


Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Bewerbung auf eine Erasmus-Förderung.

LandUniversitätFachgebietUnterrichtsspracheBAMA
FrankreichUniversité Toulouse Jean Jaurès (F  TOULOUS02)Kunst und DesignFranzösisch (B1)xx
FrankreichUniversité Sorbonne Nouvelle Paris 3 (F  PARIS003)Film- und MedienwissenschaftenFranzösisch (B2)xx
IrlandUniversity College Cork (IRL CORK01)Filmwissenschaften  | FlexibelEnglisch (B2)x0
ÖsterreichUniversität Wien (A  WIEN01)Theater-, Film- und MedienwissenschaftenDeutsch (B2)xx
PortugalInstituto Politécnico de Lisboa (P LISBOA05)

Kunst- und Kulturwissenschaften

Portugiesisch (B1)
(Englisch B2)
xx
SchweizHochschule der Künste Bern (CH BERN11)Fine Arts
zusätzliche Mappenprüfung bei der Bewerbung an Gasthochschule erforderlich
Deutsch (B2-C2)xx
SpanienUniversidad Miguel Hernandez de Elche (E  ELCHE01)Fine Arts, FilmwissenschaftenSpanisch (B1)xx
TürkeiSakarya University (TR SAKARYA01)KunstgeschichteTürkisch (B1)
Englisch (B1)
xx
TürkeiAnkara Üniversitesi (TR ANKARA01)KunstgeschichteTürkisch (B1)
(Englisch B2)
x0
TürkeiDokuz Eylül Üniversitesi (TR IZMIR01)KunstpädagogikTürkisch (B2)
Englisch (B2)
xx
UngarnMoholy-Nagy University of Art and Design Budapest (HU BUDAPES27)Kunst und Design Management | Theorie
zusätzliche Mappenprüfung bei der Bewerbung an Gasthochschule erforderlich
Englisch (B2)
 
xx

 

Wenn Sie an einer anderen als der hier gelisteten Hochschulen im europäischen Ausland oder Vereinigten Königreich ein Auslandssemester im Rahmen der Erasmus+-Partnerschaft durchführen wollen, schlagen Sie sie uns vor. Bitte recherchieren Sie dazu auch bereits Ansprechpersonen an der entsprechenden Gasthochschule, die wir zum Vertragsabschluss kontaktieren können. Der Vertragsabschluss wird etwas Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.

Für B.A.-Studierende mit Lehramtsoption, die darauf angewiesen sind, ihr Studium in Regelstudienzeit durchzuführen, empfiehlt sich eine Bewerbung jeweils zum dritten Semester (Bewerbungsfrist ist dann Ende des ersten Semesters, s. Fristenkalender). Beachten Sie bitte, dass Sie die didaktischen Module M10 und M11 nicht bzw. M11 nur anteilig an einer ausländischen Universität belegen können, da die Inhalte dieser Module Sie auf das deutsche Schulsystem vorbereiten und daher in Bremen studiert werden sollten. Sollten Sie Ihr Studium nicht gemäß der Regelstudienzeit gestalten, sind Sie hierauf nicht angewiesen.

Auf der Seite des DAAD finden Sie eine ausführliche Checkliste für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium 1,5 Jahre im Voraus, sowie zahlreiche nützliche Links dazu. Auch Länderinformationen bietet die Seite an.

Hier ein kleiner Ausschnitt für die wichtigsten Fragen 6 bis 3 Monate vor der Abreise:

  • Gibt es bestimmte Einreise und Aufenthaltsbestimmungen?
  • Wie und wo finde ich eine Unterkunft?
  • Sollte ich noch bestimmte Termine einhalten, wie z. B. eine Sprachprüfung?
  • Wann muss ich das Auslandssemester an der Uni Bremen beantragen?
  • Brauche ich eine zusätzliche Krankenversicherung?
  • Brauche ich bestimmte Impfungen?
  • Welche Medikamente sollte ich mitnehmen?
  • Benötige ich einen Auslandsführerschein?
  • Muss ich ein Bankkonto im Ausland eröffnen oder hat evt. meine Bank in Deutschland eine Filiale vor Ort?
  • Wo erhalte ich einen “Internationalen Studierendenausweis”?
  • Bis wann muss ich meine Wohnung in Bremen kündigen/untervermieten?
  • Erste Recherche für die Reiseticket starten und evt. buchen, wenn die Förderungszusage vorliegt
  • Und ganz wichtig: Wann verabschiede ich mich von Familie und Freunden?

Sehr hifreich sind auch die Informationen der folgenden Seiten:

Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule

Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind

Student Guidebook - Studying and Training Abroad

Es können nur Module anerkannt werden, die nicht bereits auf PABO angemeldet wurden.

Nach Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthaltes bekommen Sie an der Gasthochschule eine offizielle Übersicht der im Ausland erbrachten Leistungen, das Transcript of Records. Zusammen mit dieser Übersicht, dem Learning Agreement und der ausgefüllten Version des "Antrags auf Anerkennung von Leistungen" müssen Sie zu der Anerkennungsbeauftragten: Dr. Nikola Dicke

Nachdem die Anerkennung erfolgt ist, kann der Antrag vom Sekretariat des IKFK gestempelt und die Ergebnisse ggf. beim ZPA eingetragen werden.

Erasmus+ Verantwortliche am IKFK

Erasmus+ Koordination
Dr. Nikola Dicke
Büro: GW2 B2328
Sprechstunde: Di., 14-16 Uhr Vereinbarung per Mail

Tobias Dietrich (Stellvertretung)
Büro: GW2 B3885
Sprechstunde: Anmeldung über StudIP

 

Learning Agreements


Bevor Sie die digitalen Learning Agreements online ausfüllen, sprechen Sie Ihre Kursauswahl bitte unbedingt vorher mit uns ab.

 

Beratung

Zehra Ciftci
Sprechstunde: nach Vereinbarung über E-Mail

 

Wichtige Links

Erasmus+ - Hauptseite der Universität Bremen

Praxisshock - Neues aus dem Auslandspraktikum

Erfahrungsberichte - Berichte der ehemaligen Erasmus+-Studierenden über ihren Aufenthalt an der Gasthochschule

Erasmus+ Blog - geschrieben von Personen, die mit Erasmus+ im Ausland sind

Student Guidebook - Studying and Training Abroad

Auslands-BAföG - zur Information und Antragstellung