FAQ

Studienprogramm MABO - Berufsbegleitend studieren

MABO ist die Abkürzung für den Weiterbildenden Masterstudiengang „Arbeit – Beratung – Organisation. Prozesse partizipativ gestalten.“

Der Weiterbildende Masterstudiengang „Arbeit – Beratung – Organisation“ ist der erste und deutschlandweit einzige Masterstudiengang speziell für Interessenvertreter*innen. Der Studiengang ist nach einem innovativen Baukasten-Prinzip aufgebaut und eröffnet somit die Möglichkeit einzelne Themenbereiche auch als Zertifikatsstudiengänge abzuschließen. Somit können einzelne Zertifikate absolviert und auf den Masterstudiengang angerechnet werden. 

Weitere Information erhalten Sie hier.

Sowohl der Masterstudiengang also auch die Zertifikatstudiengänge richten sich an Mitglieder des Betriebs- und Personalrats, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, Referent*innen/Stabsstellen von Betriebs-/Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte. Gehören Sie nicht zu diesen Zielgruppen, verfügen aber über die entsprechenden Qualifikationen, z.B. als Vertrauenskörperleitung oder Gewerkschaftssekretär*in können Sie mit einer Darstellung dieser ebenfalls zugelassen werden.

Hier finden Sie die Aufnahmeordnung. 

Das Zentrum für Arbeit und Politik (zap) und die Akademie für Weiterbildung führen das Studienprogramm inhaltlich und organisatorisch durch. Das Studium ist am Fachbereich für Sozialwissenschaften (08) angesiedelt und findet in Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen statt. Das Studium ist interdisziplinär ausgerichtet, daher kommen Modulverantwortliche und Lehrende auch aus unterschiedlichen Bereichen der Universität. 

Werfen Sie hier einen Blick auf die beteiligten Lehrenden.

Wenn Sie sich für einen Zertifikatsstudiengang bewerben möchten, müssen Sie entweder über einen ersten berufsqualifizierenden (Fach-) Hochschulabschluss (mit Studienleistungen im Umfang von mind. 180 ECTS) und eine mind. zweijährige Berufspraxis oder alternativ über eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. fünfjährigen Berufstätigkeit verfügen.

Möchten Sie sich, für den Masterabschluss bewerben, ist das Erstellen eines Kompetenz-Portfolios und eine mündliche Prüfung nötig um Ihre mitgebrachten Kompetenzen qualitativ zu bewerten.

Außerdem müssen Sie eine mind. einjährige Mitgliedschaft eines Betriebsrats, eines Personalrats, einer Mitarbeitervertretung oder eine Tätigkeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte*r, Schwerbehindertenvertreter*in oder Referent*in eines Betriebs-/Personalrats nachweisen. 

Hier finden Sie genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren. 

Sowohl die Zertifikatsstudiengänge als auch der Masterstudiengang sind ohne Abitur und ohne ersten Hochschulabschluss studierbar, für letzteres ist allerdings erforderlich, dass Sie ein Kompetenzportfolio erstellen und eine mündliche Aufnahmeprüfung bestehen.

Hier finden Sie genauere Informationen zum Kompetenzportfolio.

Im Rahmen des Masterstudiengangs können Sie den Abschluss „Master of Arts (M.A.) „Arbeit –Beratung – Organisation. Prozesse partizipativ gestalten“ der Universität Bremen erwerben.

Ein erfolgreicher Abschluss eines Zertifikatstudiengangs wird „Weiterbildendes Studium mit Zertifikatsabschluss ‚Titel des Zertifikats‘ der Universität Bremen“ betitelt.

Der Masterabschluss bringt Ihnen den Nachweis über eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Aufgaben in der betrieblichen Interessenvertretung und einen formalen Abschluss als Nachweis für Ihre Kompetenzen. Damit können Ihnen höhere Vergütungsstufen und eine Vielzahl von beruflichen Anschlussperspektiven möglich werden, wie z. B. Führungsfunktionen, Funktionen im Personalbereich und in der Organisationsentwicklung sowie Stellen mit Schnittstellen- und Beratungsfunktionen (z.B. Prozess-/Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Change Management, Innovationsmanagement, Unternehmenskommunikation).

Die einzelnen Zertifikate belegen Ihnen je nach Themenbereich den Erwerb von Beratungskompetenz, Interaktions- und Prozesskompetenz und politisch-strategischer Gestaltungskompetenz. Dies qualifiziert Sie sowohl für die Aufgaben in der Interessenvertretung als auch für zukünftige Bewerbungen. Im Anhang des jeweiligen Zertifikates sind die Noten, Inhalte und Lernergebnisse der einzelnen Module aufgelistet. Sie erhalten damit den Nachweis über eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung in einem bestimmten Themenbereich.

Sowohl der Masterabschluss als auch das Weiterbildende Studium mit Zertifikatsabschluss erfüllen alle Standards universitärer Abschlüsse. Die erworbenen ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) sind ein in Europa einheitlicher Standard und dienen dazu, die an europäischen Hochschulen erbrachten Leistungen vergleichbar zu machen.

Studienaufbau und -verlauf

Der Masterstudiengang setzt sich aus den drei Themenbereichen „Arbeitsbezogene Beratung“ (ArB), „Partizipative Personal- und Organisationsentwicklung“ (PPO) und „Arbeits-/Technikgestaltung und Beteiligung“ (ATB) zusammen. Hinzu kommt dann noch der Bereich „General Studies und Profilbildung“ sowie die Masterarbeit inklusive Begleitseminar.

Alle drei Themenfelder können als separate Zertifikatsstudiengänge studiert werden.

Die einzelnen Zertifikate werden später für den Masterabschluss anerkannt.

Hier geht es zur Übersicht.

Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs beträgt berufsbegleitend 48 Monate. Jedes der drei Themenfelder (bzw. Zertifikate) dauert ein Jahr. Das vierte Jahr steht für General Studies und der Bearbeitung der Masterarbeit zur Verfügung. General Studies können aber auch über die ersten drei Jahre gestreckt bzw. schon erworbene Kompetenzen können angerechnet werden.

Ein Zertifikatsstudium entspricht einem Themenfeld des Masterstudiengangs und dauert ein Jahr. In der Regel von September bis August.

Es ist nicht erforderlich alle Zertifikate hintereinander zu absolvieren. Je nach eigener Studien- und Lebensplanung können Sie zwischen den Zertifikaten pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt weiter studieren. Dann ist nur zu beachten, welche Zertifikatsstudiengänge im jeweiligen Jahr angeboten werden.

Es muss keine bestimmte Reihenfolge der einzelnen Zertifikate eingehalten werden. Wenn Sie den Master anstreben, wird allerdings empfohlen mit dem Themengebiet „Arbeitsbezogene Beratung“ (ArB) zu beginnen, weil dies durchaus eine Grundlage für die weiteren Themen legt.

Hier finden sie die Inhalt- und Kompetenzebenen des Studiums.

Im Rahmen des Masterstudiengangs können sowohl hochschulisch erworbene Leistungen anerkannt als auch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen angerechnet werden. Die Anträge für beide Möglichkeiten finden Sie hier oder im Downloadbereich des „Masterstudiengang MABO“ unter „Ordnungen und Anträge“. Mit bereits erworbenen Kompetenzen können Sie sich im General-Studies-Bereich bis zu 12 CPs anrechnen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit mit bereits erworbenen hochschulischen Leistungen die Anerkennung für eine oder mehrere Module zu erlangen. Näheres hierzu auch unter https://www.uni-bremen.de/mabo/kosten.

Studienorganisation

Nach der Zulassung sind sie Weiterbildungsstudierende*r an der Universität Bremen. Damit haben Sie das Recht an den Veranstaltungen Ihrer Module teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen. Weiterhin können Sie die Uni-Bibliothek und alle IT-Dienste der Universität, wie z.B. den universitären E-Mail-Account und die Lernplattform Stud.IP nutzen. 

Das Semesterticket ist nur Vollzeitstudierenden vorbehalten.

In jedem Modul der einzelnen Themenbereiche/Zertifikate muss eine benotete Prüfungsleistung erbracht werden. Alle Prüfungen sind kompetenzorientiert gestaltet, z.B. in Form von studienbegleitenden Portfolios, Projektberichten sowie mündlichen und schriftlichen Beratungssequenzen. Genauere Information erhalten Sie im Modulhandbuch.

Im General-Studies-Bereich müssen eine oder mehrere unbenotete Studienleistungen erbracht werden. Das hängt von den gewählten Veranstaltungen ab.

Die Präsenztage sind geblockt und finden alle 6-8 Wochen statt. Insgesamt sind in einem Studienjahr 6 Präsenzphasen. Die Präsenztermine finden i.d.R. donnerstags bis samstags, jeweils von 9:00 Uhr – 18:00 Uhr statt. 

Die konkreten Termine finden Sie auf den Seiten der einzelnen Themenfelder unter "Studientermine".

Zwischen den Präsenzblöcken findet das Lernen in selbstorganisierten Lerngruppen (überwiegend online) und in zeitlich flexiblen Selbststudiumsphasen mit E-Learning, Selbstlernaufgaben und Anwendung in der eigenen Praxis statt.

Generell ist die Lehre in Präsenz und vor Ort in Räumlichkeiten der Universität Bremen geplant. Die zukünftige Gestaltung hängt von äußeren Bedingungen, didaktisch und methodisch sinnvollen Arrangements und den Bedarfen der Zielgruppen ab. Hierzu befinden wir uns in einem kontinuierlichen Diskussions- und Entwicklungsprozess.

Bewerbung und Zulassung

Für den Masterstudiengang bewerben Sie sich mit dem entsprechenden „Antrag auf Zulassung“. Diesen finden Sie unter Downloads unter „Ordnungen und Anträge“. Sollten Sie keinen berufsqualifizierenden (Fach-) Hochschulabschluss nachweisen können, müssen Sie ein Kompetenzportfolio erstellen. Die Vorlage dafür und weitere Erläuterungen finden Sie ebenfalls an selbiger Stelle.

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang finden Sie hier.

Für die einzelnen Zertifikatstudiengänge bewerben Sie sich mit dem entsprechenden „Antrag auf Zulassung“. Diesen finden Sie im Downloadbereich des jeweiligen Zertifikatsstudiengangs unter „Ordnungen und Teilnahmebedingungen“.

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für das Weiterbildende Studium mit Zertifikatsabschluss finden Sie hier.

Ja, sie müssen Sich für jeden Zertifikatstudiengang jeweils mit dem entsprechenden „Antrag auf Zulassung“ anmelden. Nach Absprache mit der Akademie für Weiterbildung kann es aber sein, dass Sie sich das Einreichen der verschiedenen erforderlichen Nachweise ab dem zweiten Mal sparen können.

Nach einer Anmeldung können Sie bis zum Beginn des Studium wieder zurücktreten. Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben (ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist), werden allerdings Kosten für den Verwaltungsaufwand fällig. 

Hier finden die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der wissenschaftlichen Weiterbildung.

Kosten und Freistellung

Ein Zertifikatsstudiengang kostet je 5.600 €. Die Gesamtkosten für den Masterstudiengang betragen 19.200 €. Entscheiden Sie sich nach dem Erwerben der drei Zertifikate dazu den Masterabschluss zu absolvieren, wird für die beiden fehlenden Module noch ein Betrag von 2.400 € fällig.

Die Beträge können auf einmal oder in bis zu vier gleich großen Raten bezahlt werden.  Möglich ist eine Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber*in, eine Selbstfinanzierung  oder ein Kostensplitting zwischen Ihnen und Ihrem*r Arbeitgeber*in.

Für weitere Modelle sprechen Sie uns gerne an.

Bewerber*innen, die die Kosten privat tragen, erhalten mit der KammerCard der Arbeitnehmerkammer Bremen einen Rabatt von 10% auf das Teilnahmeentgelt. In einigen Bundesländer existieren spezielle Förderprogramme für Weiterbildungen, z.B. bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Mehr Informationen zur Förderung von Weiterbildung finden Sie hier.

Eine Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen - z. B. im General-Studies-Bereich oder für ein oder mehrere Module - kann Ihnen zu Ihren Gunsten verrechnet werden. Mehr Infos hierzu finden Sie unter Kosten.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für:

  • Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

  • Personalräte im Land Bremen gemäß § 39 Abs. 5 BremPersVG

  • andere Personalräte entsprechend ihren jeweiligen PersVG

  • Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 179 SGB IX

  • Mitglieder von Mitarbeitervertretungen gemäß § 19 Abs. 3 MVG EKD bzw. entsprechende §§ aus der MAVO

Die Erforderlichkeit der Qualifikation ist für den Einzelfall zu begründen. Die Erforderlichkeit ist Voraussetzung für den Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die drei Zertifikatsstudiengänge sind im Land Bremen als Bildungszeit und in Niedersachsen, Berlin und Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaub anerkannt.

Für eine mögliche  Anerkennung in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.

Die drei Zertifikatsstudiengänge sind im Land Bremen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gem. § 37 Abs. 7 BetrVG anerkannt.

Für eine mögliche Anerkennung in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.

Wenn Sie sich ausführlich beraten lassen möchten oder Fragen zur Organisation des Studiums oder zur Anerkennung bzw. Anrechnung vorhandener Kompetenzen haben, können Sie sich an Frau Dr. Simone Hocke wenden. Telefon: 0421/21856707, eMail: s.hockeprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Fragen bezüglich der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens beantwortet Ihnen gerne Frau Marlis Glomba. Telefon: 0421/21861622, eMail: maboinfo@uni-bremen.de